Turnen.
Ein interessantes Nebengebiet des Lehrplans, das noch kurz gestreift sei, ist das Turnen. Wir sahen schon in anderem Zusammenhang, wie von der Schule ursprünglich alles, was dem natürlichen Trieb der Kinder entsprang, wie Baden, Schliddern und jede Art körperlichen Austobens als eine für das Staatsinteresse nicht nützliche Allotria mit strengen Strafen verfolgt wurde. Völlig vergeblich war es, daß die namhaftesten Pädagogen — ich nenne nur: Komensky, Locke, Rousseau, Basedow, Salzmann, Guts Muths, Vleth, Pestalozzi und andere — systematische Leibesübung als unerläßlichen Teil der Erziehung des Kindes immer wieder nachdrücklich gefordert hatten. Der Staat hatte hieran kein Interesse; im Gegenteil, wir wissen, wie der Schöpfer des deutschen Turnens, Fr. L. Jahn, als sich mit seiner Turnbewegung ein gewisser demokratischer Geist verband, von der Reaktion 1819 verhaftet und, nach Schließung seines Turnplatzes, von Festung zu Festung geschleift wurde, und wie man selbst trotz endlicher Freisprechung und wiederbewilligten Gehaltes sein Aufenthaltsrecht beschränkte, ihn unter Polizeiaufsicht stellte und die Turnbewegung nach Möglichkeit erstickte.
Auch die eindringliche Schrift des Arztes Ignaz Lorinser „Zum Schutz der Gesundheit in den Schulen“ 1836, worin er die Aufnahme des Turnens in den Lehrplan verlangte zum Ausgleich der den Kindern durch den Schulbetrieb zugefügten körperlichen Schädigungen, blieb noch ohne Ergebnis. Gesundheit und Wohlbefinden der Kinder war dem Staat nicht so wichtig. Erst als die französischen Gelüste auf die Rheingrenze 1840 eine Anstachelung des Nationalgefühls erwünscht machten und die Möglichkeit neuer kriegerischer Verwicklungen der Frage der militärischen Tüchtigkeit des deutschen Volksheeres neues Interesse gab, erinnerte man sich plötzlich des von den Pädagogen so empfohlenen Turnens und anerkannte plötzlich durch die Kabinettsordre vom 6. Juni 1842 das von den Pädagogen seit jeher empfohlene Turnen als „notwendigen und unentbehrlichen Bestandteil der männlichen Erziehung“, ja berief 1843 den vordem so anrüchigen Maßmann nach Berlin zur Einrichtung des Turnunterrichts in den Preußischen Staaten, wo es seit 1862 auch in allen Volksschulen eingeführt ist. Bei diesen kümmerlichen zwei Schulstunden wöchentlich blieb es aber auch und man weiß, welch eine klägliche, belächelte Rolle sie im Lehrplan spielten. Erst der sich immer bedrohlicher beziehende politische Horizont unter der Aera Bülows erweckte von neuem Rufe nach „körperlicher Ertüchtigung des Volkes“ — in Deutschland wie im Ausland.
Das Turnen wurde von den modernen Pädagogen neu entdeckt, und zwar entdeckte man neben seiner Förderung der körperlichen Tüchtigkeit namentlich auch seine Eignung zur Disziplinierung. Georg Kerschensteiner, der Offiziosus der Schulreform, ruft ganz entzückt aus: Es gilt, dem Schüler „seine eigenen Zwecke und Ziele als wesentliche Bestandteile der Zwecke und Ziele der Gesellschaft bzw. des Staates zur Erkenntnis zu bringen und dem muß das Turnen dienstbar gemacht werden“. „Hier liegt noch ein fruchtbares Feld der staatsbürgerlichen Erziehung brach . . . . Denn nicht nur, daß hier treffliche Mittel zur Verfügung ständen zur Erziehung von Gehorsam, Autoritätsgefühl, Selbstbeherrschung, körperlichen Mutes, sondern sie enthalten auch eine Förderung der Gesundheit! („Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend“ M. Villaret, Erfurt 1909, S. 40 f.) Und „welchen hervorragenden Einfluß auf die Schulung des Willens das systematische Turnen ausübt, weiß jeder, der dieser Leibesübung selbst ergeben ist“ (55). Auch hält er „unsere nationalgesinnten Turnvereine . . . . für ein gutes Mittel, vaterländische und staatsbürgerliche Gesinnung zu fördern“ (56/57). Und die Ausbildung der körperlichen Tüchtigkeit durch das Turnen schließlich dient auch noch (nicht etwa dem persönlichen Wohle des einzelnen — das wäre Nebensache! —, sondern) der „Stärkung der Wehrkraft unseres Volkes“ (85).
1910 schon wurde in Sachsen, von oben herab, ein „Landesausschuß für Jugendpflege“ geschaffen und im Reichstag spielte bei den Schuldebatten im März 1912 die „Erziehung zur Wehrhaftigkeit“ eine große Rolle. Auch die Sozialdemokraten blieben darin nicht zurück. Ihr Redner Heinrich Schulz sagte im Reichstag am 13. März 1912: „Auch wir werden nicht ruhen und nicht rasten, . . . . bis durch die Reichsschulgesetzgebung Deutschlands innere Einheit und Deutschlands Wehrhaftigkeit nach außen gesichert ist, wie es ohne ein solches Schulgesetz nicht möglich wäre“. (Zitiert in seiner Publikation „Der Weg zum Reichsschulgesetz“.)
