Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Wesentlich ins Gewicht fiel ferner folgender Gesichtspunkt: Die Staaten jener Zeit waren ja nichts weniger, als ein organisch gewachsenes und innerlich einheitliches Ganzes, vielmehr aus zahlreichen Einzelgebieten verschiedenster politischer Herkunft — Erbschaft, Tausch, Eroberung, Lehnsrecht usw. — und demgemäß verschiedenster Stämme, Dialekte, Wirtschaftsgebiete, Rechtssysteme, Sitten und Bräuche, von verschiedenen ständischen Landtagen geleitet, usw. zusammengewürfelt. Auch nichts weniger, als ein sicherer Besitz: „Fast bei jedem Friedensschluß kommen neue Territorien hinzu; aber was so entsteht, ist ein tausendfach zersplitterter Staat und enthält Zündstoff zu immer neuen Konflikten. . . .
Aller Partikularismus der einzelnen Territorien . . . fand in den einzelnen ständischen „Landtagen“ seine verfassungsmäßige Stütze“ (Spranger, Politik und Pädagogik, S. 152). Da lag es im natürlichen dringlichsten Interesse eines jeden Fürsten, die Untertanenschaft seines Territoriums zu einer möglichst gleichartigen Masse auszugestalten, von einheitlicher Mentalität getragen und von der des „Auslands“ geschieden. Auch diesem Zwecke diente ausgezeichnet die Schule, in welcher nach einheitlichen Gesichtspunkten und Vorschriften und an Hand einheitlicher Schulbücher in gleichartigen Formen eine einheitlich schablonisierte Untertanenschaft zusammengeschmolzen wurde. In richtiger Erkenntnis dieser Verhältnisse sagt Clausnitzer-Rubin (a. a. O.):
„Da der junge preußische Staat aus den verschiedenartigsten Elementen zusammengesetzt war (Brandenburg, Preußen, Hinterpommern, Magdeburg, die rheinischen Lande), so mußte es eine Hauptaufgabe des Regenten sein, die in nur lockerem Zusammenhang miteinander stehenden Teile durch gemeinsame Interessen, Einrichtungen und Gesetze zu einem Ganzen zu verschmelzen.“ — Darum erließ Fr. W. I. gleich im Jahr des Regierungsantritts seine „Gymnasien- und Schul-Ordnung“. Sie ist inhaltlich rein kirchlich abgestellt: „nach Anleitung des zu Berlin recipirten heydelbergischen Catechismi“, der das Monopol für alle Kirchen und Schulen erhielt (Vereinheitlichung der Konfession!): Die Rektoren und Lehrer (auch der Lateinschulen) „haben darauf zu sehen, daß die Jugend fleißig den öffentlichen Gottesdienst besucht“, wohin sie in corpore geführt wurde, und auch „wohl darauf zu sehen, daß sie selbst durch einen ordentlichen Christlichen Wandel der Jugend ein gut Exempel geben.“
Was ihnen gelehrt wurde, das bestimmte aber nunmehr der Staat als Schulherr selbst und konnte da (neben der natürlich in erster Linie stehenden Religion) alles hineinbringen, was er bei seinen Untertanen wünschte. Auf sonderliche Entfaltung der geistigen Fähigkeiten wurde dabei freilich weniger gesehen. Die Kabinettsorder Friedrichs II. vom 9. September 1779 dürfte so ziemlich der allgemeinen Auffassung in den fürstlichen Kreisen entsprochen haben, in der es heißt: „Sonst ist es auf dem platten Lande genug, wenn sie ein bißchen lesen und schreiben lernen; wissen sie zu viel, so laufen sie in die Städte und wollen Sekretärs und so was werden; deshalb muß man auf‘m platten Land den Unterricht der jungen Leute so einrichten, daß sie das Notwendige, was zu ihrem Wissen nötig ist, lernen, aber auch in der Art, daß die Leute nicht aus den Dörfern weglaufen, sondern hübsch dabeibleiben“ (zitiert bei Spranger, Politik und Pädagogik, S. 295).
In gleichem Sinne sagen des Ministers Zedlitz „Betrachtungen über den gegenwärtigen Zustand der öffentlichen Schulen und die Möglichkeit, sie dem bürgerlichen Leben angemessener und nützlicher zu gestalten“: „Die bisherigen Schulen sind unzeitgemäß, weil sie keine brauchbaren Untertanen erziehen“. Das Heilmittel sei, „jeden Schüler gemäß seiner Bestimmung zu unterrichten und ihm nicht mehr und nicht weniger zu lehren, als das, was er in seinem künftigen Lebenskreise wissen muß und verwerten kann“ (ebd. S. 294).
Dagegen suchte man die Kinder tunlichst in solchen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu schulen, die für den Staat von Interesse waren.
Was den Kindern als solchen nützlich zu tun und treiben wäre, das existierte für die Schule nicht. Viel wünschenswerter, als patriotische Geschichte, als Ueberfütterung mit religiösem Gedächtnisstoff, selbst als Lesen und Schreiben wäre z. B. etwa Unterweisung über den menschlichen Körper und seine Organe und ihre Funktionen, die häufigsten Erkrankungen und zweckmäßiges vorläufiges Eingreifen bei solchen und bei Unglücksfällen gewesen. Ferner einiges über das Wesen und Leben der Pflanzen und Tiere, namentlich rationelle Pflege der Haustiere auf dem Lande. Ferner Heimatkunde, Zeichnen, Schneidern u. dergl. mehr. Aber all dieses hatte (und hat noch heute) für den Staat ja kein Interesse, demgemäß auch nicht für seine Institute, die Schulen.
Andererseits wurde der Schuljugend alles verboten, was ihre natürlichen Triebe und Bedürfnisse sie zu tun hießen. Die Heidelberger Schulordnung von 1587 verbietet das Baden im Neckar, das Schleifen (Schliddern), Schlittenfahren und Schneeballen, bei Androhung körperlicher Züchtigung im Uebertretungsfalle; ebenso heißt es in den Gesetzen des Geraer Gymnasiums von 1608 (die bis 1780 auf hölzernen Tafeln in der Aula desselben hingen): „Das Belegen mit Spitznamen wird mit Karzer und Stockhieben bestraft (!) ... Die Schüler sollen nicht fischen, vogelstellen, nicht in Flüssen und Teichen zur Sommerzeit sich baden, noch schwimmen, wegen Gefahr des Leibes und der Seele (!), auf dem Eise nicht huscheln und nicht fahren, nicht schnellballen“ (Bracken, S. 69 und 70). In den Schulgesetzen des Rektors Valentin Friedland aus Trotzendorf (1563), lautet das 18. Gesetz: „Sie sollen weder Sommers in kaltem Wasser baden, noch Winters sich dem Eise anvertrauen oder mit Schneeballen werfen.“ Ebenso verbietet es die Strafiburger Schulordnung, ,,ut pericula vitentur, cujusmodi multa sund in digladi ando, natando, poscando, venando“ (Schmid II, 2, S. 297). Sogar der verständige Arnos Comenius (Komensky) führt in den „Präcepte morum“ III, 783 als verbotene Spiele neben Würfel- und Karten-Spielen auch Klettern, Ringen, Fechten, Faustkampf und Schwimmen „und andere zwecklose, gefährliche und den Anstand verletzende Dinge“ auf (Schmid III, 2, S. 248).
Für die staatliche Schule war (ist und wird immer sein) eben nur das der Beachtung wert, was geeignet ist die Schüler zu guten und bequemen Untertanen zu machen. Und nur unter diesem Gesichtspunkt hatten und haben auch die Schulen Interesse für den Staat. Die Jungens sollten eben Stubenhocker, verschüchterte, befangene „Nulpen“ werden! Das gibt die besten Untertanen!
