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Militärische Vorbereitung der Jugend.

Angesichts der nach 1900 immer ernster werdenden militärischen Situation drang der Gedanke durch, die Schule für die militärische Vorbereitung der Jugend nutzbar zu machen und die körperliche Ausbildung der Jugend wurde Schlagwort.

Als 1914 der Krieg ausbrach, gewann diese Tendenz schnell Oberwasser. Gleich in den ersten Monaten, etwa Anfang Dezember, ordnete ein Erlaß des Kriegsministeriums eine „militärische Vorbereitung der Jugend“ als „unmittelbare Vorschule für den Dienst im Heere und in der Marine“ an, zu der je ein Nachmittag der Woche und jeder zweite Sonntag verwendet werden sollte, unter Heranziehung tunlichst aller bestehenden Jugendvereine. Sämtliche Turnhallen und Unterrichtsräume müßten zur Verfügung gestellt werden, die Zusammenarbeit der Lehrer mit verfügbaren Offizieren und Unteroffizieren wurde vorgesehen. Der Fortbildungsschulunterricht für ältere Schüler wurde zugunsten der Erziehung zur Wehrhaftigkeit eingeschränkt, um „lehrplanmäßig die Uebungen zur militärischen Vorbereitung an die Stelle der freigewordenen Stunden“ zu setzen. Das Kriegsministerium veranstaltete selbst einen Kursus zur Ausbildung geeigneter Führer und Lehrkräfte unter Leitung von Major Karwiese und lebhaft wurde bedauert, daß man einstweilen gesetzlich nicht in der Lage sei, bei Schülern schon die Teilnahme zu erzwingen; nur die Fortbildungsschule könne den militärischen Uebungsdienst direkt in den Unterricht einbeziehen. Man entdeckte jetzt, daß „für das Glück des einzelnen ein gesunder, kraftvoller Körper mindestens ebenso wichtig ist wie ein geschulter Geist“ und „körperliche Ausbildung in weit erhöhtem Maße stattfinden kann, ohne der geistigen Ausbildung zu schaden“ . . . . „Die Menschen müssen mit Gewalt auf das hingewiesen werden, was ihnen gesundheitlich zum Heile dient“ (aus einem anscheinend offiziösen Preßartikel eines ungenannten militärischen Publizisten vom Anfang Januar 1916). — Für die ruhigere Zeit nach dem Krieg (dessen schnelle und siegreiche Beendigung man zunächst ja allgemein erwartete) wurde eine feste Verbindung körperlicher Ertüchtigung und militärischer Vorbereitung mit dem gesamten Schulwesen unter gesetzlichem Zwange geplant und sogar für die Mädchen ein obligatorisches Frauendienstjahr in Aussicht genommen.

Diese Träume sind ja nun durch den niederschmetternden Ausgang des Krieges für Deutschland zu Wasser geworden. Aber die Pflege der „ertüchtigenden“ Leibesübungen als wichtiger Gegenstand des Lehrplans ist durchaus auf der Tagesordnung geblieben. „Leibesübung ist Bürgerpflicht“ sagte der Reichspräsident am 30. März 1928 beim Reitturnier im Sportpalast. —

Und ebenso im Ausland:

Ganz systematisch organisiert ist dies Gebiet durch die neue Gesetzgebung in Frankreich: Die neuen französischen Heeresgesetze stellen die Jugenderziehung ganz und gar in den Dienst der Kriegsvorbereitung. Die körperliche Ausbildung beginnt hier für jedes Kind, Knabe wie Mädchen, bereits mit vollendetem sechsten Lebensjahre! Deren Fortsetzung ist dann die „Vorbereitung für den Militärdienst“ bei den Knaben vom 16. Lebensjahre ab. Sie geht unmittelbar über in die Einstellung in das Heer. Sie findet in den höheren Lehranstalten, sowie in Sportvereinen und besonderen militärischen Jugendabteilungen statt, und zwar in drei Gruppen: 1. Vorbereitung auf den Militärdienst an sich, 2. Vorbereitung auf späteren Unteroffizierdienst und 3. Vorbereitung auf späteren
Offizierdienst. Für die Aufstellung der Lehrpläne und weitere Bearbeitung des Gebietes ist ein besonderer „Conseil Supérieur de l‘Education Physique“ geschaffen worden, für die Ausbildung von Spezial-Lehrkräften: die „Hochschule für Unterricht in der Körpererziehung“ in Joinville.

Eine solche spezifisch militärische Jugenderziehung ist dem Deutschen Reich gottlob durch den Versailler Vertrag verboten. Dagegen scheint in Italien ein ziemlich ähnliches Verfahren der „Ertüchtigung“ zu bestehen. — Interessant ist, daß sogar das kleine Griechenland auf diesem Wege voranschreitet: Pressemeldungen zufolge hat der Generalstab beschlossen, „in sämtlichen Schulen militärische Vorkurse einzurichten, damit alle Rekruten beim Eintritt in das Heer schon bis zu einem gewissen Grade militärische Ausbildung besitzen“.

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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