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Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.

Das Jahr 1890 brachte eine ganz neue politische Konstellation: Bismarck hatte im Herbst 1889 dem Reichstag das Sozialistengesetz, dessen Frist ablief, in einer neuen äußerst verschärften Fassung (hatte er doch sogar die Ausweisung des Hofpredigers Adolf Stöcker schon zweimal angeregt!) vorgelegt: Statt wie bisher auf jeweils einige Jahre sollte es dauernde Geltung erhalten, die einjährige Ausweisungsbefugnis gefährlicher Propagandisten sollte verschärft und schließlich sogar durch eine Verbannung aus dem Deutschen Reiche ersetzt werden; das Verbot einzelner Zeitungen und Publikationen sollte zu einer planmäßigen Unterdrückung der sozialistischen Literatur werden. Das Gesetz scheiterte aber nicht nur im Reichstag, in dem es nur die Stimmen der Nationalliberalen und Freikonservativen noch erlangte, sondern im Kronrat vom 24. Januar 1890 erklärte sich auch der junge Kaiser dagegen, der fürchtete, daß die trotz des Gesetzes ständig steigende sozialdemokratische Flut durch solche Gewaltmaßregeln nur zur Explosion gebracht werden würde und anders vorgehen wollte. Ergab sich doch bei den Neuwahlen vom 21. Februar, daß die „Umsturzpartei“, deren Stimmenziffer man anfänglich (1881) auf 312 000 zurückgedrängt hatte, jetzt bereits 1½ Millionen zählte. Der Schrecken fuhr den regierenden Kreisen gewaltig ins „klappernde Gebein“ und die ganze Regierungspolitik wurde nun zunächst eingestellt auf „Kampf mit geistigen Waffen“, nachdem die Bismarckschen Niederknüttelungsversuche so völlig versagt hatten. Vor allem mußte jetzt mit der Kirche voller Frieden gemacht werden; so wurde das „Kartell“ der achtziger Jahre durch den „schwarzblauen Block“ ersetzt: Die Nationalliberalen wurden ausgeschifft und das Zentrum mitregierende Partei. Der Kaiserliche Erlaß vom 4. Februar 1890 kündigte eine besänftigende Arbeiterschutzgesetzgebung an, während die „sozialistischen Irrlehren“ desto nachdrücklicher widerlegt und bekämpft werden sollten. Und hierzu sollte namentlich auch die Schule mobil gemacht werden: „Bekenntnistreue, Religiosität“ und „vaterländische Gesinnung“ mußten der Jugend eingeimpft werden. Der neue Lehrplan für die Gymnasien von 1892 setzte die Stundenzahl für Latein und Griechisch herab, erhöhte sie aber für Geschichte und Geographie, wobei vorgeschrieben wurde, „im Geschichtsunterricht die Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ besonders des 19. Jahrhunderts darzustellen (d. h. Notwendigkeit und Segen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung einzuprägen), sowie auch in allen Fächern das nationale Moment nachdrücklich zu betonen. Dabei sollte die Geschichte „rückwärts“ gelehrt werden, um die (bisher meist zu kurz gekommene) Gegenwart eingehend würdigen zu können. Im Allerhöchsten Erlaß vom 13. Oktober 1890, durch den die preußische Schulkonferenz einberufen wurde, sagte Wilhelm II. unzweideutig: „Schon längere Zeit hat mich der Gedanke beschäftigt, die Schule in ihren einzelnen Abstufungen nutzbar zu machen, um der Ausbreitung sozialistischer und kommunistischer Ideen entgegenzuwirken. In erster Linie wird die Schule durch Pflege der Gottesfurcht und der Liebe zum Vaterlande die Grundlage für eine gesunde Auffassung auch der staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu legen haben.“ Und „die Lehrer im besonderen wurden durch Allerhöchste Kabinettsordre verpflichtet, schon in den Schulen den Kampf gegen die sozialdemokratische Idee zu führen und damit die Kinder gegen ihre eigenen Eltern mobil zu machen“. (Schulz, „Der Weg zum Reichsschulgesetz“, S. 35.) Das Preußische Staatsministerium verfügte darauf dann schleunig, die Geschichtslehrer sollten „die Unmöglichkeit der sozialdemokratischen Bestrebungen an den positiven Zielen nachweisen“, komischerweise, „ohne in eine nähere Erörterung der sozialistischen Theorien einzutreten“ (Ernst Müller-Holm „Die Zwangsschule“, Herrmann Lange, Hamburg 1927, S. 19). Eine etwas prekäre Aufgabe; aber, natürlich, eine „Erörterung der sozialistischen Theorien hätte ja gar leicht das Interesse für sie erwecken bzw. die Fadenscheinigkeit ihrer Widerlegung dartun und somit das Gegenteil des erstrebten Zieles herbeiführen können!

Der von Goßler vorgelegte Schulgesetzentwurf war für die Linke natürlich unannehmbar, ging aber dem Zentrum noch nicht weit genug. Es wußte, daß es der Regierung jetzt politisch unentbehrlich war, — nicht nur als Stütze gegen die gefürchtete Sozialdemokratie, sondern auch für die Durchbringung der neuen Zolltarifverträge, zu denen sich Deutschland jetzt — entgegen seiner bisherigen Haltung — entschließen mußte, weil das führende Vertragsland Frankreich 1892 mit dem Mélineschen neuen Tarif zu vertragsloser autonomer Handelspolitik überging und daher Deutschland den Genuß aller der (für seinen Export unerläßlichen) Zollermäßigungen und Zollbindungen im Ausland verlor, die es bis jetzt unentgeltlich kraft der im Friedensschluß von Versailles „auf ewige Zeiten“ festgelegten Meistbgünstigung einfach mitgenossen hatte. Diese Tarifverträge, in denen es unvermeidlich Herabsetzungen der Agrarzölle zugestehen mußte, um im Ausland Ermäßigungen von Industriezöllen zu bekommen, wurden aber von den die Landwirtschaft vertretenden Konservativen radikal abgelehnt und waren ohne die Stimmen des Zentrums nicht durchzubringen. Darum konnte das Zentrum beim Schulgesetz seinen Willen diktieren und Goßlers Abschied erzwingen (12. März 1891). Sein Nachfolger, Graf Zedlitz-Trützschler, legte am 10. Januar 1892 einen neuen Entwurf vor, der rundweg der Kirche die Herrschaft über die Schule wiedergab und von beiden Kirchen mit Jubel begrüßt wurde: Vetorecht des Geistlichen bei der Lehrerprüfung, Inspizierung und Korrigierung (!) des Lehrers beim Religions-Unterricht durch den Geistlichen, keine Neuerrichtung von Simultanschulen mehr und allmählicher Abbau der noch bestehenden, Vorsitz des Geistlichen im Schulvorstand, kurz: der Lehrer wurde wieder Werkzeug in der Hand des Geistlichen, konnte von ihm moralisch vernichtet werden, Dissidentenkinder konnten unter Umständen zur Teilnahme am Religionsunterricht polizeilich gezwungen werden, die Kommunen waren eingekeilt zwischen einem konfessionellen Schulvorstand und einem allmächtig gewordenen Regierungspräsidenten, die Ernennung der Lehrer erfolgte nur durch die Verwaltungsbehörden, aber mit Vetorecht des Geistlichen (!), endlich wurde das Privatschulwesen unter Staatsaufsicht freigegeben; dies bedeutete aber unter obwaltenden Umständen jetzt erst recht eine Gefahr, denn es war sicher, daß man dabei der Kirche gegenüber beide Augen zudrücken, aber Polen u. a. sprachlichen Minoritäten, sowie vor allem liberalen Reformern usw. gegenüber rigoros verfahren würde. Mit einem Wort: die Schule war wieder vollkommen der Kirche ausgeliefert.

Die Empörung auf der ganzen Linken und bis tief in die gemäßigten Kreise hinein war nun allerdings so groß, daß der Entwurf keine Aussichten auf parlamentarische Durchdrückung auch nur mit einer allenfalls ganz knappen Mehrheit hatte, sondern Graf Zedlitz zurücktrat. Sein Nachfolger Dr. Bosse, der natürlich auch nicht die Quadratur des Zirkels lösen konnte, half sich einfach durch Passivität. Er erklärte im Reichstag: „Meine Herren! Ich halte es nicht für geboten, und nicht für nützlich, unter den obwaltenden Verhältnissen auf den Schulgesetzentwurf, der zurückgezogen ist, zurückzukommen. Er ist für die nächste Zeit beseitigt und ich glaube, es ist patriotischer, jetzt vorwärts zu sehen, als rückwärts
. . . . Ich glaube nicht, daß ich in absehbarer Zeit dazu kommen werde, ein Volksschulgesetz Ihnen in vollem Umfange vorzulegen.“ D. h. man beließ einfach die Umstände der achtziger Jahre und wurstelte weiter. Auf die Volksbildung kam es halt ja nicht an, wenn die politischen „Belange“ im Spiel waren. Noch 1893 machte das Militärwochenblatt allen Ernstes den Vorschlag, ausgediente Unteroffiziere als Volkeschullehrer anzustellen, und die Kreuzzeitung befürwortete eine längere Dienstzeit der Volksschullehrer, damit sie als Unteroffiziere entlassen werden könnten und so etwas mehr Subordination lernten und damit auch selbst „die Jugend besser und kräftiger anfassen“ lernten; auch würde eine längere Militärdienstzeit ihnen „Achtung vor Ordnung und Gesetz beibringen und es wird nicht lange währen, so werden solche (Lehrer-)Versammlungen, wie sie jeder Vaterlandsfreund Jahr für Jahr mit tiefem Bedauern sich hat abspinnen sehen, . . . . von selbst eingeschränkt, wenn nicht beseitigt werden“ (Rosin‘s Fortsetzung des Clausnitzerschen Werkes, S. 51/52). Nicht nur den kirchlichen, auch den agrarisch-konservativen Kreisen ging ja die Bildung des Volks an sich durchaus contre coeur. Erklärte doch noch 1897 v. Helldorf, der bekannte Führer der Rechten, im Herrenhause: „Ich will den Bauer nicht zum Rechnen bringen; denn dann ist der Bauer verdorben; er soll den Pflug führen und hinter dem Pfluge hergehen und nicht Rechnungen führen.“ Und Herr v. Below-Saleske sekundierte mit der unbestreitbaren Feststellung: zum Kartoffelsammeln seien besondere Schulkenntnisse nicht nötig“ (ebd. S. 53).

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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