header left   header right
topleftconer.gif toprightconer.gif

Eingriffe der Schule ins Privatleben.

Wer etwa noch daran zweifelt, daß die Schule ihrem Wesen nach eine Herrschaftsorganisation ist und vor allem die Züchtung bequemer, unterwürfiger Untertanen zum Ziele hat, der lasse nicht unbeachtet, wie die Schule raffiniert sogar in das Privatleben der Schüler außerhalb des Schulbetriebes eingreift.

Da sind zunächst die häuslichen Aufgaben. — Daß sie zur Erreichung des Unterrichtszieles, des „Klassenpensums“ unentbehrlich seien, ist eine Legende. Die rein pädagogische Wissenschaft ist sich lange darüber einig, daß sie ein Unfug sind, den man je eher, desto lieber ganz abschaffen sollte; daß ein tüchtiger Lehrer dem Schüler das zu Lernende im Unterricht selbst müsse beizubringen wissen. Aber die Hausaufgaben haben einen ganz anderen Zweck, als den rein unterrichtlichen: Sie nehmen die Zeit und Gedanken des Schülers voll in Anspruch, auch wenn er im Milieu der Familie weilt, dem Finger des vorgesetzten Lehrers physisch nicht mehr untersteht. Sie halten ihn unablässig unter dem Druck des Bewußtseins, daß nicht Vater und Mutter oder gar er selbst, die Geschwister, die Freunde seine außerschulische Zeit und Interessen beherrschen dürfen, sondern daß er überall und andauernd ein Sklave der Schulorganisation ist, ihre Befehle in erster Linie zu berücksichtigen hat, ihnen gehorchen muß. In meiner Jugend gab es sogar noch Ferienaufgaben mit genauen Vorschriften: für jeden Kalendertag der Ferien je eine Rechenaufgabe, ein Diktat, eine Schönschrift usw., damit der Schüler nur ja nicht einen Tag lang aus dem Bewußtsein herauskam, daß er Untertan der Schule und in erster Linie für sie da sei.

Alsdann das Grüßen der Lehrer auf der Straße. — Das sieht aus wie eine einfache konventionelle Höflichkeit, ist aber weit mehr: Wenn es nur das wäre, so könnte man es ja eben der Konvention überlassen, wie etwa, daß man sich die Haare geschnitten und gescheitelt halt usw. Aber es wird scharf kontrolliert und seine Unterlassung oder lässige Befolgung unnachsichtig bestraft.

Es wäre sogar sehr nützlich und dienlich, wenn die einzelnen Lehrer an der Lebhaftigkeit des Grüßens merkten, in welchem Grade sie jeweils bei den Schülern beliebt oder unbeliebt wären. Es wäre auch das Natürliche, das Grüßen der Schüler auf diejenigen Lehrer zu beschränken, die in ihrer Klasse unterrichten, nicht aber auf alle zu erstrecken, die der betr. Schule angehören. Ich selbst bin einmal noch als Primaner ohne Nachsicht in den Karzer geflogen, weil ich (unmittelbar nach einem Wechsel des Gymnasiums) Lehrer unterer Klassen, die ich nur auf dem Schulhof in der Pause hin und wieder zu sehen kriegte, nicht grüßte und, auf der Straße von ihnen angehalten, erstaunt erwiderte, es liege wohl ein Mißverständnis ihrerseits vor, ich entsänne mich nicht, ihre Bekanntschaft gemacht zu haben. Das wurde natürlich als Unbotmäßigkeit ausgelegt und keine Versicherung meines schlechten Personengedächtnisses half mir etwas. — Nein, es ist hier genau so. wie beim Grüßen mit dem Militär: Dem Untergebenen ist der Untertanengeist, das Bewußtsein der Vorgesetzten-Autorität lebendig zu erhalten. Darum müssen alle die zahllosen Soldaten ausnahmslos jeden stramm grüßen, der das silberne Portepee des Offiziers oder die schwarzweiße Troddel des Unteroffiziers am Seitengewehr trägt. Und darum war auch die Paukerschaft, als seinerzeit der Wandervogel ins Leben trat, über nichts so empört, wie daß er die „hutlose Tracht“ auch im allgemeinen Leben bei seinen Mitgliedern einzuführen sich erfrechte, so daß nun die Schüler, wenn ohne Hut in die Schule kommend, nicht mehr den vorschriftsmäßigen korrekten Gruß ausführen, sondern nur eine leichte, „geradezu kollegial anmutende“ leichte Verbeugung machen konnten.

Dann das Verbot für Schüler, allein ohne Erwachsene Restaurants zu besuchen, Zigaretten zu rauchen, Spazierstöcke zu tragen usw. Ist das vielleicht zärtliche Fürsorge für die Gesundheit der Schüler? Ach nein, im Schulbetrieb selbst ist man doch gar nicht so besorgt. Warum, wenn der Schule das körperliche Gedeihen der Schüler so am Herzen läge, kontrolliert sie denn nicht, daß diese je nach dem Alter um 9, 10 usw. pünktlich im Bette liegen, und verhindert, daß sie aus Leichtsinn, um konventioneller Rücksichten willen oder aus noch egoistischeren Gründen von schwachen, törichten oder pflichtvergessenen Eltern bis in die Nacht hinein aufgelassen werden. Bei den Einjährig-Freiwilligen — also sogar bei Erwachsenen und in fremden Mietwohnungen — besteht doch solch Verbot, mit tatsächlicher Kontrolle von Zeit zu Zeit. Also es ginge schon; aber des Pudels Kern liegt eben ganz wo anders. Außerdem ist der Schaden einer gelegentlichen Zigarette kaum schlimmer, als zu viel Schlecken von Süßigkeiten, das den Backfischen keine Schule kontrolliert; und in den Restaurants ist auch nicht etwa nur Alkoholgenuß untersagt, sondern das selbständige Besuchen von Wirtschaften überhaupt. Des Pudels Kern liegt ganz anderswo: Der Spazierstock ist ursprünglich ein Ersatz und später noch das Symbol der Waffe, des Degens, wie ihn früher vornehme Herren trugen; daher war er ursprünglich dienenden Klassen, niederen Schichten untersagt, und daher auch den Schülern, als Untergebenen, die sich als Unfreie fühlen sollten. Ebenso ist das Rauchen auf offener Straße ursprünglich allen Bürgern verboten und ein Privileg, das in Deutschland z. B. erst die „Revolution“ von 1848 errungen hat. — Endlich gilt das Analoge vom Restaurationsbesuch, bei dem die Besucher ja durch Kellner „bedient“ werden und unter Umständen am Nebentisch des Schülers sein Lehrer sitzen und ersterer womöglich — bei besserem Trinkgeld — gar höflicher und zuvorkommender als der Herr Lehrer bedient werden könnte.

So lächerlich es klingt, — gerade in solchen unscheinbaren Kleinigkeiten zeigt sich das unterbewußte Streben der Schule, den Schüler allenthalben als Untergebenen, als nicht Vollwertigen, Minderberechtigten zu behandeln und sich fühlen zu lassen, — ganz entsprechend dem ja auch sonst in unserer gesellschaftlichen Kultur geltenden Grundsatz, den die Soziologie euphemistisch als das „Altenrecht“ bezeichnet, ich — etwas ungescheuter — als:

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

marker Buch kaufen

 

Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

bottomleftconer.gif bottomrightconer.gif