Die Toleranzidee.
Die Schule war nunmehr aus einer ursprünglich kirchlichen Einrichtung ein reines Staatsinstitut geworden. Das besagte aber nicht, daß sie mit dieser formal-juristischen Aenderung ihren religiösen Gehalt eingebüßt hätte. Im Gegenteil, es wurde bereits erwähnt, daß ein wesentlicher Beweggrund zur Ueberahme der Schule für den Staat der Gesichtspunkt gewesen sei, durch das Mittel der Schule der jeweiligen Landeskonfession mehr und mehr wirkliche Herrschaft im Volke zu verschaffen. — In vulgärpädagogischen Werken kann man nun lesen, wie mit der wachsenden Bildung und Zivilisation immer mehr die Toleranzidee den Sieg gewonnen und der Gedanke religiöser Neutralität des Staates allmählich in der staatsrechtlichen Theorie Fuß gefaßt habe, bis schließlich die Regierungen erkannt hätten, daß sie den einseitigen Charakter der Schulen zugunsten der Landeskonfession angemessener Weise mildern und die Bildungsinstitute interkonfessionell gestalten müßten. Vom Staate aus gesehen, lag aber der Ideenkonnex doch ein wenig anders: Die konfessionelle Einheitlichkeit der Staaten hatte sich trotz aller Bemühungen nicht durchsetzen lassen; die brutalen Verfolgungen Andersgläubiger und ihre oft massenhafte Auswanderung beeinträchtigte die politischen Interessen des merkantilistischen Staates, dessen intensivstes Streben ja dahin ging, den Bevölkerungsstatus tunlichst zu heben und namentlich fleißige und intelligente Arbeiter im Lande zu behalten. So trat dem Staat, namentlich in stark religiös gemischten Gebieten, immer lebhafter vor Augen, daß eine zielbewußte Bevölkerungs- und Industrie-Politik für seine Machtstellung wichtiger sei, als eine intransigente Kirchenpolitik, und daß er einen Weg finden müsse, um die erstere in den Vordergrund zu schieben.
Auf der Suche nach geeigneten und plausiblen Argumenten, um der Kirche und sich selbst gegenüber diesen Umfall zu rechtfertigen, stieß er mit Interesse auf die neuen „naturrechtlichen“ Ideen, nach welchen Staat und Recht nicht mehr als Ausflüsse der christlichen Offenbarung, sondern der allgemein-menschlichen Vernunft aufzufassen, demgemäß als natürliche allgemeingültige Einrichtung neutral über den verschiedenen Kirchen und Konfessionen zu stehen hätten, daß die Religion wohl ein pädagogisches Mittel zur Erziehung des Volkes sei, die Staatsraison aber über allen anderen Gesichtspunkten stehen und die Nützlichkeit das höchste und entscheidende Prinzip in der Politik sein müsse. Daraus ergab sich dann plausibel, daß das Staatsinstitut der Schule nicht mehr den Zweck des Seelenheils in die erste Linie zu setzen habe, sondern die Erziehung geeigneter Untertanen, die „schlechthin vom Interesse des vollkommenen Staates getragen sein“ dürfe (Konsistorialrat Dr. Heinrich Stephani „Grundriß der Staatserziehungswissenschaft“, Weißenfels und Leipzig, 1797).
Am deutlichsten tritt dieser Sachzusammenhang in England zutage: Hier hatte Jacob noch rücksichtslos die Vorherrschaft der — ihrerseits dafür den königlichen Absolutismus verfechtenden — Episkopalkirche durchzudrücken gesucht. Damit hatte er die Katholiken enttäuscht — er selbst war Katholik! — und zur „Pulververschwörung von 1605“ gebracht, die Prebyterianer aufs tiefste verletzt. Und als sein Sohn und Nachfolger Karl I. ebenfalls in seinen Bahnen wandelte, kam es zur Revolution und der Lord-Protektor Cromwell an der Spitze eines puritanischen Heeres wurde Herr von England. Es hätte nun eine konfessionelle Gegenaktion der neuen revolutionären Regierung nahegelegen. Aber der Cromwell persönlich nahestehende, seit 1645 als Staatssekretär amtierende fromme John Milton selbst entwickelte in einem Promemoria an das „Lange Parlament“ 1657 aus weisen staatspolitischen Gründen in Anbetracht der vielen dortigen Kirchen und Sekten das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat —, mit echt politischem „cant“ aus dem protestantischen Glaubensbegriff heraus: Grundlage des Christentums sei die Bibel, ihre Auslegung aber Sache jedes einzelnen; demgemäß könne jede kirchliche Gemeinschaft ihre Auslegung festlegen und Dissentierende ausschließen, nur nicht gewaltsam bekämpfen. Der Staat aber habe alle neutral zu behandeln; nach Bayle sogar Juden und Mohammedaner, nach Locke selbst Heiden.
Zu diesen innerpolitischen Gesichtspunkten kamen auch noch wichtige außenpolitische: Gerade Cromwell zwar betrieb noch eine bewußt protestantische Außenpolitik (aus triftigen machtpolitischen Gründen: Einerseits gaben ihm die protestantischen Minderheiten in katholischen Staaten eine ausgezeichnete Handhabe, sich in deren Politik bestimmend einzumischen, andererseits wußte er durch das lockende Bild eines Zusammenhaltens aller protestantischen Staaten gegen die Macht des Papstes und der katholischen Großstaaten diese sich politisch zu attachieren und damit den Grund zu Englands Großmachtstellung in Europa zu legen). Aber gleiche außenpolitische Rücksichten mahnten die fremden Staaten, sich nicht mit einer Konfession zu identifizieren: Ihre weltpolitische Aktionskraft blieb unverhältnismäßig freier und wirksamer, wenn sie als Staat religiös neutral waren.
Diese nüchternen machtpolitischen Erwägungen waren es, welche nunmehr den „Sieg des Naturrechts und der Toleranzidee“ bewerkstelligten, und eine logische Konsequenz dieser neuen Einstellung des Staates war denn auch die Neutralisierung der Schule: wo der Staat sie in Händen hatte und nicht, wie England, prinzipiell die Erziehung als Privatsache behandelte.
