Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Unser Flug durch die Jahrhunderte ist zu Ende. Wir sahen die Schule in ihren verschiedensten Gestaltungsformen. Aber die eine Erkenntnis drang überall durch: Mit dem Augenblick, wo das Ungeheuer Staat seine Tatzen auf das Gebiet Erziehung und Unterricht legt, schwindet das Ziel bestmöglicher körperlicher und geistiger Entwicklung des Kindes dahin und das nackte Machtinteresse des Staates an der Züchtung gehorsamer, unterwürfiger und ehrfurchtsvoller Untertanen wird zur maßgebenden Instanz.
Der junge Liberalismus in seiner Blütezeit vor hundert Jahren hat das wohl gefühlt. Seine Weltanschauung beruhte auf der Erkenntnis, daß der Mensch nur dann Höchstes zu sein und leisten imstande ist, wenn ihm Freiheit für die Kultur der Persönlichkeit gegeben wird, für die freie Entfaltung aller Möglichkeiten, die in den Anlagen und Neigungen des einzelnen vorhanden sind. Darum haben die führenden Geister jener Zeit sich gewehrt gegen die Preisgabe der Jugend an den Staat. So sagt Friedrich Schleiermacher („Ueber den Beruf des Staates zur Erziehung“, Sämtl. Werke, G. Reimer, 1835. III. Abt., Bd. 3, S. 225 ff.):
„Es zeigt sich, . . . . daß Völkern eben dadurch das Joch der Knechtschaft erschwert und verlängert wird, daß die Regierung mit gleich ehernem Szepter auch die Scharen der Unmündigen regiert und gewaltsam hindert, daß sich irgend etwas anderes in ihnen entwickele, als die Fertigkeit, dasjenige am angestrengtesten zu tun und am geduldigsten zu leiden, was ein vielleicht romantischer und dem innersten Geist des Volkes ganz fremder Wille“ (geht gegen Friedrich Wilhelm IV.), „sie will tun und leiden machen“ (228).
„Staat und Erziehung sind zwei Begriffe, welche an und für sich nicht zusammenfallen; denn der Staat ist ein Verhältnis der erwachsenen Menschen unter sich . . . . . und Erziehung ist ein Verhältnis der Generationen unter sich.“ (230.)
Schleiermacher fühlt ganz zutreffend, wie das Streben nach Vereinheitlichung und Schablonisierung den Staat zur Formung der noch unreifen Jugendlichen hinführt: „Der Staat ist solange eigentlich nur nach außen hin eine Einheit, nach innen aber . . . . . noch nur eine zusammengesetzte Vielheit
. . . . . Früher oder später wird eine Zeit kommen, wo sie es fühlen wird, daß es [im Herrschaftsinteresse! (d. Vf.)] notwendig ist, die Vielheit in eine wahre Einheit auszuprägen, jedem organischen Teile das Gefühl des Ganzen einzuprägen und diesem Gefühl das des eigentümlichen Daseins unterzuordnen, damit nicht die Liebe zum Stamm und zum Gaue der Liebe zum Vaterlande und zum Volke entgegenstrebe . . . . . Nun also beginnt sie sich der Erziehung anzunehmen und auf dieselbe positiv einzuwirken“ (231).
Nur soweit sie diesem Zwecke der Staatsvereinheitlichung dient, will Schleiermacher sich mit dem Gedanken der Staatsschule abfinden: „Alle anderen Motive sind entweder verderblich . . . . . oder sie sind unhaltbar“ (246): „Ist nämlich die Erziehung vollendet, so wird der Mensch abgeliefert an den Staat als dessen Bürger, d. h. er soll tüchtig sein, als lebendiger, organischer Bestandteil des Staates zu handeln und irgendeine bestimmte Stelle in demselben einzunehmen“ (248). Dem Staat nun komme es darauf an, „daß der Mensch gebildet werde zur Aehnlichkeit mit den großen Gemeinwesen, in denen er . . . . . leben soll, von welcher Aehnlichkeit, wie ihn die Erziehung beim Anfang seines Lebens übernimmt, wenig an ihm zu sehen ist, sondern sie muß hineingebildet werden oder herausgelockt“ (249).
Noch klarer äußert sich Wilhelm von Humboldt („Ueber öffentliche Staatserziehung“, Ges. Werke, Berlin, G. Reimer, 1842, Bd. I, S. 336 ff.):
„Endlich steht, dünkt mich, das Menschengeschlecht jetzt auf einer Stufe der Kultur, von welcher es sich nur durch Ausbildung der Individuen höher emporschwingen kann; daher sind alle Einrichtungen, welche diese Ausbildung hindern und die Menschen mehr in Massen zusammendrängen, jetzt schädlicher, als ehemals. Schon diesen wenigen Bemerkungen zufolge erscheint . . . . . öffentliche, d. h. vom Staate angeordnete oder geleitete Erziehung wenigstens von vielen Seiten bedenklich . . . . . Oeffentliche Erziehung muß immer eine bestimmte Form begünstigen“ (337).
Individuelle Entwicklung „hört immer in dem Grade auf, in welchem der Bürger schon von seiner Kindheit an zum Bürger gebildet wird . . . . .
Ganz und gar aber hört es auf, heilsam zu sein, wenn der Mensch dem Bürger geopfert wird (338).
„Jede Öffentliche Erziehung aber, da immer der Geist der Regierung in ihr herrscht, gibt dem Menschen eine gewisse bürgerliche Form“ (339). „Oeffentliche Erziehung scheint mir daher ganz außerhalb der Schranken zu liegen, in welchen der Staat seine Wirksamkeit halten muß“ (342).
Max Stirner endlich führt aus („Das unwahre Prinzip unserer Erziehung“ in der Rheinischen Zeitung 1847; neu hrsg. v. Willy Storrer 1915/1926 Basel, Verlag für freies Geistesleben, S. 38/39):
„Wie in gewissen anderen Sphären, so läßt man auch in der Pädagogik die Freiheit nicht zum Durchbruch, die Kraft der Opposition nicht zu Worte kommen, will Unterwürfigkeit. Nur ein formelles und materielles Abrichten wird bezweckt, und nur . . . . . brauchbare Bürger gehen aus den Menagerien der Realisten hervor, die doch . . . . . nichts wie unterwürfige Menschen sind. Unser guter Fonds von Ungezogenheit wird gewaltsam erstickt und mit ihm die Entwicklung des Wissens zum freien Willen. Resultat des Schullebens ist dann das Philisterium: Wie wir uns in der Kindheit in alles zu finden gewöhnten, was uns aufgegeben wurde, so finden und schicken wir uns später ins positive Leben, schicken uns in die Zeit, werden ihre Knechte und sogenannte ,gute Bürger‘! Wo wird denn an Stelle der bisher genährten Unterwürfigkeit ein Oppositionsgeist gestärkt? . . . . . Wo gilt der freie Mensch als Ziel und nicht bloß der ,gebildete‘?“
Der Liberalismus sah sehr wohl ein, daß die Größe des Menschentums allein aus der Persönlichkeit fließe und daß der Staat das persönlichkeitmordende Ungetüm sei. Aber die Träger des Liberalismus waren leider die Kreise von „Bildung und Besitz“ und die Besitzenden hörten mit Grauen das erste Grollen des sich reckenden Proletariates. Der Besitz war ihnen aber doch das höchste und wichtigste und den gegen die beginnende Unbotmäßigkeit der ausgebeuteten Besitzlosen zu schützen, schien allein die mächtige Hand des Staates imstande. So machte der Liberalismus, statt dem Staate grundsätzlich Fehde anzusagen, seinen faulen Frieden mit ihm und gab — mit einziger Ausnahme des zuletzt zitierten Max Stirner — das „Glück der Persönlichkeit“ preis für die Sicherung des Besitzes. Nun, der Staat hat das siegreiche Aufsteigen des Proletariates nicht zu hindern vermocht, aber die Individualität hat er zerschlagen und auch dem Proletariat ist es zum Danaergeschenke geworden, daß es, statt durch seine eigene wirtschaftliche Wucht, auf den Krücken des Staates und in der Form des Staates zur Herrschaft steigt und dabei Knecht des Staates wird, der seinerseits aus allen Blüten Honig zu saugen weiß. Heute fordert der sozialdemokratische Oberpräsident von Hannover Noske als Aufgabe der Schule, „die Schüler im Geiste der Staatsbejahung zu erziehen“ und in einem offiziellen Ministerialerlaß wird den Lehrern zur Pflicht gemacht, „daß es zu seinen Amtspflichten gehört, die Jugend für die Mitarbeit am Volksstaat heranzubilden, sie zur Mitverantwortung für das Wohl des Staates zu erziehen, Staatsgesinnung zu wecken und zu pflegen“. Sogar die von der „Freien Schulgemeinde Wickersdorf“ im Revolutionsjahr aufgestellten „Forderungen zur Neugestaltung des Schulwesens“ erklären:
„Der Staat führt den Schulzwang bis zum 16. Jahre uneingeschränkt durch. Die eingeschränkte Bildungspflicht bis zum Alter der Mündigkeit wird formal von jeder Schul-Provinzialverwaltung festgesetzt und vom Staate dann durchgeführt.“
Auf der Tagung des Republikanischen Lehrerbundes zu Frankfurt am Main am 17. Januar 1927 galt als zentraler und entscheidender Punkt der Aussprache die Frage: „Wie erziehen wir republikanische Menschen?“, und der Referent Professor Dr. Dessauer, Mitglied der Zentrumsfraktion des Reichstags, erklärte: „Der Mensch hat sich dem Staate unterzuordnen und ihm mit allen seinen Kräften zu dienen“.
Nur als Selbstverständlichkeit sei en passant noch erwähnt, daß natürlich auch die zahlreichen Deutschen Schulen im Auslande, deren allein unter der Regierungszeit Wilhelms II. nicht weniger als 450 neu gegründet wurden, natürlich nicht einem Bedürfnis nach geistiger Ausbildung der dort lebenden Kinder entsprungen sind, sondern dem rein politischen Willen zur „bewußten Pflege und Erhaltung des Deutschtums“ in fremdländischen Gebieten. (So leben z. B. unter 33 Millionen Brasilianer nur dreiviertel Millionen Deutsche, aber die Zahl der dortigen deutschen Schulen beträgt 1155!)
(Nur kurz erwähnt sei, daß auch die Anstachelung des kindlichen Ehrgeizes in der Schule — durch die Rangordnung in der Klasse, die Zensurierung der Leistungen usw. —, die von allen ernsten Pädagogen nachdrücklich bekämpft wird und z. T. heute schon innerlich überwunden ist, in letzter Linie auf den Machtinstinkten und dem Disziplinierungswillen beruht: Die Klasse steht dem Lehrer gegenüber als kompakte Masse der Unterdrückten dem Unterdrücker. Diesem ihre Beherrschung zu erleichtern, gilt es das alte bewährte Herrscherprinzip „Divide et impera!“ anzuwenden: die Wucht der gleichgesinnten Masse zu schwächen, indem man zwischen ihren einzelnen Mitgliedern Interessengegensätze erweckt: Der einzelne Schüler darf im Mitschüler nicht nur den Leidensgenossen und natürlichen Helfer in der Abwehr gegen den Lehrer empfinden, sondern vor allem auch den Rivalen im Kampf um Ziele, deren Erringung aus der Gewalt und Gnade des Lehrers fließt.)
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