Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Eine Wandlung der Verhältnisse entstand erst im Ausgang des Mittelalters durch die Gründung besonderer Stadtschulen. Das Motiv dazu war keineswegs etwa irgendeine kulturelle Tendenz, sondern ausschließlich wiederum äußerer Machtkampf: Der Staat des Mittelalters hatte der Konkurrenzorganisation der Kirche das Schulwesen neidlos überlassen können. Denn die höfisch-ritterliche Kultur war eine durchaus äußerliche, militärische und für die Vorbildung zu ihr genügten die für die bestehenden Einrichtungen, das Pagentum usw. Aber in den nunmehr hochkommenden Stadtrepubliken erwachte immer mehr eine rebellische Gesinnung und ein Unabhängigkeitsdrang gegenüber den großen Herrschaftsorganisationen der Kirche sowohl wie des Staates. Sie wollten mit der Besetzung ihrer Beamten und sonstigen Funktionäre nicht mehr angewiesen bleiben auf den Klerus, bzw. hinsichtlich deren Vorbildung auf die im wesentlichen die Kirchenlehre und das Latein umfassende der klerikalen Schulen. Daher gingen sie daran, eigene „Stadtschulen“ oder „Ratsschulen“ zu gründen, in denen das für das anwachsende Gewerbe und Handel immer nötiger werdende Schreiben, Lesen und Rechnen im Vordergrund stand und als Unterlagen dafür nicht fromme Texte, sondern Geschäftsbriefe, Vollmachten, Kaufverträge, Schuldanerkennungen und ähnliche Urkunden des praktischen Lebens standen. Als Lehrer wurden meist fahrende Schüler herangezogen, die zur Durchführung des Studiums nicht genug Geld oder Grips hatten; für das Rechnen wurde vom Rat häufig ein besonderer „Rechenmeister“ berufen. Den Anfang machte Norditalien und die Niederlande. Bald aber übertrug sich die Bewegung auch auf Norddeutschland, zuerst die Hansestädte (Lübeck), dann auch das Binnenland (Braunschweig).
Die Aktion löste allenthalben die heftigsten Kämpfe mit dem Klerus aus, der sich sowohl der darin Ausdruck findenden politisch-kulturellen Emanzipation, als auch dem sehr materiellen Verlust lukrativer Betätigung hartnäckig widersetzte. Der Zwist führte nicht selten zu blutigen Schlägereien, ja, von der einen Seite zur Bannerklärung gegen die widersetzliche Stadt, von der anderen Seite zur Vertreibung der intransigenten Geistlichkeit. Schließlich ergab sich meist Beilegung des Streites durch Kompromiß: Man entschädigte etwa den Klerus für die ihm entgehenden Nebeneinkünfte oder man übernahm die kirchlichen Schulen in eigenes Patronat, so daß die klerikalen Lehrkräfte weltlicher Anweisung und Kontrolle unterstanden, oder der Rat ernannte zwar die Lehrer nach eigenem Ermessen, aber der „Scholastikus“ verpflichtete sie eidlich und erhielt einen Bruchteil des Schulgeldes.
So erhielt in Wien der Rat 1296 das Recht, den Schulmeister des Stiftes zu St. Stephan zu ernennen und alle Schulen disziplinarisch zu beaufsichtigen. In Lübeck siegte der Rat 1262 erst nach zehnjährigem Kampfe, während in Hamburg 1281 das Domkapitel einstweilen das Feld behauptete. In Brüssel erhielt der Rat erst nach langem Streit 1320, dank dem Einschreiten des Herzogs von Brabant, die Genehmigung des Scholastikus, „kleine“ oder „niedere“ Schulen zu gründen, die aber nur kleinere Dinge lehren durften. Um 1500 hatte wohl jede bessere Stadt in Deutschland neben ihrer Lateinschule auch ihre „deutsche Schule“ oder „Schreibschule“.
