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Die Reformation und die Schule.

Die Errichtung der Stadtschulen war nur ein erster Vorstoß gegen das kirchliche Monopol des Unterrichts. Der zweite und nachhaltigere Stoß kam von den seit der Renaissance- und Reformations-Zeit erwachsenden neuen Territorialstaaten. Wie diese neuen Machtzentren sich bilden und sich die Kirche unterordnen, gehört in ein anderes Kapitel; hier rechnen wir einfach mit der Tatsache als solcher. Um ihre neue Macht durchsetzen zu können, — nicht etwa um religiöser Skrupel willen —, nahmen sie sich der neuen religiösen Emanzipationsbewegung, der Reformation, an oder benutzten mindestens diese Bewegung, um auch in katholisch bleibenden Landen sich mehr oder weniger zum Herrn der nun zur „Landeskirche“ gewandelten religiösen Organisation zu machen. Als summi episcopi hatten nunmehr die Landesherren die formale Handhabe, ihrerseits auch die Schulorganisation in die Hand zu nehmen. Denn „die Kirchenordnung umfaßte zugleich die Schulordnung, da die Schule in erster Linie als Vorbereitung für die Kirche galt; die Schulordnungen sind daher nur „Anhänge von Kirchenordnungen“, aber nun ebenso, wie letztere selbst, „ein Stück weltlicher Gesetzgebung“. (Spranger „Luther“, S. 20 und „Zusammenhang von Politik und Pädagogik“, S. 73.)

Die Reformationsbewegung war im Urgrund eine revolutionäre Bewegung gegen die Kirche als eine Machtorganisation mit einer herrschenden Beamtenkaste, dem Klerus, und einer monarchischen Spitze, dem Papst, gegenüber der misera contribuens plebs der Laien als Untertanen. Diese äußerliche Macht der Kirche war zuerst von den Albigensern und Waldensern angegriffen und bekämpft worden; aber diese Revolution wurde durch einen blutigen Kreuzzug gegen die „Ketzer“ unterdrückt. In Wiklif und Hus lebte sie erneut wieder auf und hatte schon gewisse bleibende Erfolge. Luther endlich brachte eine durchgreifende Erschütterung und — gegen seine Absicht — schließlich Spaltung der Kirche. Er hatte die Religion zu einer reinen Herzenssache machen wollen, durchaus ohne äußerliche Regelung und Regierung. „Nicht minder als der radikale Flügel der Hussiten hat Luther mit Berufung auf das Urchristentum den geistlichen Stand als solchen bekämpft. In seiner Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ (1520) erklärt er: „Alle Christen sind wahrhaft geistlichen Standes und ist unter ihnen kein Unterschied, denn des Amtes halben allein“ ... „Wir werden allesamt durch die Taufe zu Priestern geweiht“, wie Sankt Peter (1. Petri 2) sagt: „ . . . Ihr seid ein königlich Priestertum und ein priesterlich Königreich“ . . . „Was aus der Taufe hervorgegangen ist, das mag sich rühmen, daß es schon zum Priester, Bischof und Papst geweiht sei“ usw. (Barth S. 260). Aber als die radikalen Sekten — die Wiedertäufer, Schwarmgeister, rebellierenden Bauern — Ernst mit seinen Lehren machten und seiner eigenen Clique bedrohlich wurden, da appellierte er angstvoll an die starke weltliche Gewalt und wurde damit zum Inaugurator der staatlichen Landeskirche.

Die neue religiöse Richtung hatte nun begreiflicherweise ein starkes Propaganda-Bedürfnis. Diesem Zwecke diente neben der deutschen Bibelübersetzung vor allem auch der Lutherische Katechismus, der eine Art „programmatische Werbebroschüre“ der neuen Bewegung darstellt und für dessen möglichste Verbreitung die Reformatoren zu sorgen bemüht waren. Er entspricht etwa auf anderen Gebieten Marx‘ „Kommunistischem Manifest“ oder Strauß‘ „Altem und Neuen Glauben“ oder Häckels „Welträtseln“. Die Reformatoren wußten nun sehr wohl: Wer die Jugend hat, der hat die Zukunft. Daher legten sie von vornherein allen Eltern ans Herz, schon den kleinen Kindern die neue Lehre in Fleisch und Blut übergehen zu lassen. Da dies aber nicht genugsam geschah, schienen ihnen offizielle Unterweisungen notwendig. „Vielleicht schon die Hussiten, jedenfalls aber die Böhmischen Brüder haben den allgemeinen religiösen Unterricht der Kinder eingeführt“ (Barth 264). Das gleiche erstrebten nun auch die Reformatoren: In der „Deutschen Messe und Ordnung des Gottesdienstes“ verlangt daher Luther für die ganze Jugend 2 Wochentage für Katechismuslehre, während an den andern Tagen die Evangelien und Epistel gelesen werden sollen; außerdem in Städten, da man Schulen hat, noch Gesang lateinischer Psalmen und lateinische Lektionen aus dem Alten wie dem Neuen Testament, und zwar in der Kirche.

Da die Organisation der neuen religiösen Richtung nicht imstande war, dies aus eigener Kraft durchzusetzen, wendete man sich an die Fürsten in ihrer neuen Eigenschaft als summi episcopi und stellte ihnen vor: Es sei ihre Christenpflicht, der Reformation, deren sie sich (wenn auch aus politischen Gründen) angenommen hatten, nun auch propagandistisch zu helfen. Den Interessen der Fürsten aber kam diese Anregung durchaus entgegen. Denn diejenigen, die nach dem Grundsatz „cujus regio, ejus religio“ sich und damit ihr Land und Volk der Reformation offiziell angeschlossen hatten, während tatsächlich natürlich der alte katholische Glaube in den Massen starke Wurzeln hatte, außerdem aber auch innerhalb der reformatorischen Bewegung noch Lutheraner, Zwinglianer, Calvinisten, Wiedertäufer und andere Richtungen und Sekten durcheinanderwogten und sich oft erbitterter bekämpften, als die alte Kirche, so hatte der Landesherr das vitalste Interesse daran, die Untertanenschaft nicht nur zwangsweise und äußerlich, sondern auch seelisch vollkommen der für den Staat gewählten religiösen Richtung einzuverleiben, auf „daß nicht Zwietracht, Rotten und Aufruhr sich unter den Untertanen erheben“ (Argument Luthers, zitiert bei Spranger „Politik und Pädagogik“ S. 19).

Ein Bedenken des Staates, die Kirche zu stärken, lag nicht mehr vor; denn sie war ja nicht mehr, wie einst im Mittelalter, eine mit dem Staat rivalisierende und ihm oft überlegene Machtorganisation, sondern als „Landeskirche“ nun eine abhängige Abteilung der Staatorganisation selbst geworden. Aber eine, die weit stärkeren Einfluß auf die Volksseele hatte, als irgendeine Anhänglichkeit an das Fürstenhaus, die damals erst in den ersten Anfängen der Entwicklung stand, oder als ein allgemeiner Patriotismus, der noch gar nicht existierte. Wenn irgend etwas imstande war, das Volk auch einem harten, verschwenderischen, unbeliebten Fürsten gegenüber in Gehorsam und Unterwürfigkeit zu halten, so war es die evgl. Kirche, welche ihm bei Verlustgefahr des ewigen Seelenheils lehrte: „Seid Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über euch hat“, und überdies das Interesse des Volks nur für jenseitige Dinge in Anspruch nahm und damit von etwaigem kritischem Nachdenken und „Raisonnieren“ über Fürsten und Politik ablenkte.

Des weiteren war die Schule ein ausgezeichnetes Mittel, die Bevölkerung des beherrschten Territoriums von klein auf zu bequemen Untertanen überhaupt zu drillen. Was ihnen da gelehrt und beigebracht wurde, war verhältnismäßig gleichgültig. Die Hauptsache war, daß sie, von Kindesbeinen an, an widerspruchslosen Gehorsam, geduldiges Stillehalten und Autoritätsglauben gewöhnt wurden. Stillesitzen, Maulhalten, aufs Wort gehorchen und blind glauben, was der Erwachsene, geschweige nun gar der Vertreter des Staates, sagt und lehrt, — das sind die unschätzbaren Errungenschaften, welche der vieljährige Schulbesuch der Kinder vom Erwachen ersten Denkens bis zur eigenen Erwerbsfähigkeit dem Staate einträgt.

So wird im katholischen Landschulreglement für Schlesien (1765) von Friedrich II. ausdrücklich anbefohlen, „nebst den Pflichten, welche sie Gott, dem Nächsten und sich selbst schuldig sind, auch die Pflichten der Treue, des Gehorsams und der unverbrüchlichen Ergebenheit deutlich und faßlich zu erklären, die sie Uns als ihrem Souverän und Unseren untergeordneten Obrigkeiten schuldig sind. Wir erinnern sie, es nicht dabei bewenden zu lassen, der Jugend etwa hierüber ein paar Sätze ins Gedächtnis zu bringen; sie sollen, wie in allen andern Dingen, ihren Verstand auch hierüber aufklären, ihnen aus der Religion sowohl als aus der Vernunft die Gründe dieser Pflichten vortragen, daß sie solche einsehen und folglich begreifen lernen“ (zitiert bei Spranger, Politik und Pädagogik, S. 293).

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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