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Die Reaktion.

Süverns Schulgesetzentwurf hatte einen einzigen großen Fehler: daß er zu spät kam und darum niemals Gesetz wurde. Ehe er nämlich das Licht der Welt erblickt hatte, war im Jahre 1815 Napoleon schon entscheidend geschlagen und nach Elba verbannt, und nach seinem nochmaligen Wiederauftauchen erneut niedergeworfen und in St. Helena endgültig in Sicherheit gebracht worden. An irgend eine Gefahr von dieser Seite war jetzt nicht mehr zu denken. In Frankreich war die legitime Dynastie der Bourbonen wieder an der Herrschaft, zwischen Preußen, Oesterreich und Rußland die „Heilige Allianz“ geschlossen, welche eine starke Gegenseitigkeitsversicherung der drei sich als Werkzeuge Gottes fühlenden Kaiser gegen Frankreich und die Demokratie auf reaktionär-bigotter Grundlage bedeutete. Damit war bei den maßgebenden Stellen Preußens jede Neigung geschwunden noch weiter mit den freiheitlichen Ideen der französischen Revolution zu kokettieren oder gar das eigene Volk irgendwie auch nur in verdünntester Essenz mit ihnen zu verseuchen.

Die Karlsbader Beschlüsse vom 23. März und 1. Juli 1819 machten jeder Spur liberalisierender Tendenzen in regierenden Kreisen ein Ende. Das System Metternich begann seine Herrschaft, — in Preußen in Person des Fürsten Wittgenstein als Oberkammerherr des Königs. Und schon begann der König einen zielbewußten Gegenstoß in der Schulpolitik: Auf allerhöchsten Befehl unterbreitete der Bischof Eylert unterm 16. Oktober 1819 seine „Freimütigen Bemerkungen über das Verderben der jetzigen Zeit und Vorschläge, wie demselben entgegengearbeitet werden könne“. Darin wird — neben der „Anarchie der evangelischen Kirche“ und der „Humanität der Staatsbehörden“ — die Quelle alles Uebels gefunden: „in der einerseits verkehrten Richtung, die unsere Volksschulen, Gymnasien und Universitäten nahmen“, nachdem seit 1809 der Staat selbst „revolutionäre und demagogische Tendenzen“ in sich aufgenommen habe. (Spranger P. u. P., 284): „Hier hat eine einseitige intellektuelle Bildung oder die sogenannte „Aufklärung“ eine höchst verderbliche Richtung genommen: Durch ein unaufhörliches Experimentieren seit 30 Jahren her, durch ein unendliches Abändern und Vervielfachen der Lehrobjekte, durch eine mit jedem Jahr größer werdende Flut von Schul- und Lehrbüchern (!) ist eine heterogene Masse unverdauten Wissens in das Volk gekommen, wodurch es mit seinem Berufe entzweit, flach und raisonniersüchtig zwar schlauer und pfiffiger, aber moralisch schlechter geworden ist.“ (!) Als Gegengift empfahl er Beschränkung des Unterrichts hauptsächlich auf Religion, — sogar auf den Lehrerseminarien.

In diesem Sinne wurde denn auch regiert. Der Kongreß von Troppau gab den Ausschlag für die Marschrichtung: Eine Kabinettsordre vom 20. November 1820 verfügte entsprechende Reform der Lehrmethode und zugleich scharfe Untersuchung gegen die gesamte Lehrerschaft, damit die Schulen und Universitäten, ja sogar die Behörden von allen Verführern und Verführten gereinigt würden. Wie die wirtschaftlichen Reformen im wesentlichen rückgängig gemacht, die feierlich zugesagte Volksvertretung „vergessen“ wurde, so versank auch die Schulreform im Orkus. Humbold, Beyme und Boyen schieden aus dem Ministerium, Süvern hatte das Glück, rechtzeitig zu sterben, sein Entwurf kam „z. d. A.“.

Von vornherein hatten der Schulreform natürlich alle Kreise feindselig gegenüber gestanden, für die der absolute Staat eine Versorgungsanstalt gewesen war, deren Privilegien nun aufgehoben waren und denen es sehr unbequem war, daß nun, Dank gleicher Schulbildung, lediglich die einem jeden erlangbare Tüchtigkeit im praktischen Leben konkurrieren sollte. Ebenso der ganze Klerus, der von geistiger Bildung des Volkes Sinken seines Einflusses befürchtete. Besonders erbitterten Einspruch erhoben die katholischen Bischöfe mit der Begründung: Nach dem kanonischen Recht, den Beschlüssen des Tridentiner Konzils, dem Westfälischen Frieden und dem Reichsdeputationshauptschluß seien alle Schulsachen „causae ecclesiasticae“. In allen katholischen Anstalten (konfessionelle Schulen waren auch nach Süverns Entwurf noch beibehalten worden) habe der Bischof die Lehrer zu ernennen und die Lesebücher zu bestimmen. Die Lehrer wären überhaupt, namentlich für die höheren Schulen, am besten aus dem geistlichen Stande zu entnehmen; die Lehrerseminare jedenfalls unter Leitung des Bischofs zu stellen, der auch die Direktoren und Lehrer für sie zu ernennen und Stipendien für sie ohne ministerielle Genehmigung zu verteilen haben müsse.

Alle diese Regenwürmer krochen jetzt wieder aus der Erde, in die sie unter dem Unwetter der Revolutionsjahre vorsichtig und stille verschwunden waren: „Als nach 1815 die Ruhe wieder hergestellt war, . . . . . . da begann der Einfluß jener Partei. Die nationale Erhebung wurde als ein momentaner Rausch dargestellt“, das Verlangen nach einer Verfassung als dreistes Streben nach Beeinträchtigung der Königsmacht; „Thron und Altar wären in Gefahr,“ so lehrte man jetzt offen, wenn jenem „Treiben“ nicht ein Damm entgegengesetzt würde. . . . „Umkehr“ wurde die Parole“ (Spranger „Politik und Pädagogik“, S. 83). „Der Syvernsche Entwurf galt in ihren Augen als eine Frucht der verhaßten freiheitlichen Bestrebungen, die in den Freiheitskriegen hochgekommen waren und damals auch hatten geduldet werden müssen, jetzt aber mit allen Mitteln von ihr bekämpft wurden“ (Unterstaatssekretär Heinrich Schulz „Der Weg zum Reichsschulgesetz, 1920, Leipzig, Quelle & Meyer, S. 9). „Es erhoben sich Stimmen, die die verhaßte demagogische Bewegung aus der seit 1808 angebahnten höheren Volksbildung herleiteten; die Volksschulen seien „Brutstätten des unruhigen Geistes“, die Volksschullehrer seien mit ihrer „Halbbildung“ die Sendboten der Revolution; die alten, aus Schneider- und Schuhmacher-Gewerben rekrutierten Lehrer seien vollständig genügend, dem Volk die nötige Bildung beizubringen.“ (Spranger, P. u. P., S. 83.) Aber auch sonst wurden die Schulausbaubestrebungen vielfach jetzt als unbequem empfunden, namentlich aus finanziellen Gründen: „Besonders der größte Grundbesitz stemmte sich mit Hand und Fuß dagegen“ (Spranger, S. 85).

Diese Strömungen verwertete nun die Regierung jetzt zur Rechtfertigung ihres schnöden Umfalls: „Die Regierung schloß sich in jener Zeit wieder enger denn sonst an Geistlichkeit und Großgrundbesitz, der zur damaligen Zeit noch mit dem Adel fast gleichbedeutend war. . . . . . . Ueberdies war die Steuerkraft des Landes zu anderen, den regierenden Kreisen wichtiger erscheinenden Zwecken“ — (nämlich Heer und Bürokratie!) — „angespannt genug. Da kamen die Anklagen gerade recht. Jetzt hatte man den Grund, die Schule zu bekämpfen, weil sie die Demagogik förderte, und konnte die Hand auf dem Beutel behalten“ (Spanger, S. 85). Fürst Hardenberg, der vormalige Genosse Steins, schwenkte schleunigst wieder zur Reaktion hinüber und alles, was man regierungsseitig von liberalen Ideen in der Not zu Hilfe holen zu müssen gemeint hatte, wurde endgültig wieder eingesargt.

Lediglich der Patriotismus wird aus der Napoleonischen Zeit beibehalten, aber in ein sehr anderes Kleid gesteckt: Als theoretische Eideshelfer werden jetzt die Romantiker herangezogen, welche mit einer Art religiösen Verbrämung die Heiligkeit des Staates predigen. Andacht vor dem Staat fordern, in feierlichem Licht das Legitimitätsprinzip verherrlichen, mit Fichte etwas Mystisches, fast Sakrales in der territorialen Machtorganisation finden, in den Staat alles Geistige und Sittliche, selbst das rein Kirchliche hineinfühlen, mit Hegel den preußischen Staat als Höhepunkt der Menschheitsentwicklung verkünden, Kirche und Staat als Seele und Körper, die Fürstengewalt als durch göttliche Gnade übertragen empfinden, mit Haller den Staat auf patriarchalische Naturautorität des pater familias in der Sippe und auf die magische Tradition des Grundeigentums zurückführen.

1817 wurde auf persönliche Veranlassung des Königs ein besonderes „Ministerium für den Unterricht und die geistlichen Angelegenheiten“ begründet und als Chef desselben der ängstlich-gewissenhafte Leisetreter Karl Frhr. v. Stein zum Altenstein berufen (der 1808 Steins Nachfolger als Finanzminister geworden war, 1810 aber hatte entlassen werden müssen, weil er dem König den „patriotischen“ Vorschlag gemacht hatte, statt Zahlung der Kriegskontributionen Napoleon die Abtretung Schlesiens anzubieten!). Er beherrschte 20 Jahre lang die Kirchen- und Schulverwaltung und berief 1821 als Spezialreferenten der Volksschulabteilung einen rechtsstehenden Schriftsteller v. Beckendorff, der am Hessischen und Bernburgischen Hof Prinzenerzieher gewesen war und sich, neben reaktionären Aufsätzen, durch ebensolche Rede am Grabe des ermordeten Kotzebue neuerdings in empfehlende Erinnerung gebracht hatte; einen total reaktionären Mann (den er 1827 wieder entlassen mußte, weil er seinen Uebertritt zur katholischen Kirche vollzog. Der König rief ihn dann freilich wieder in einen religiös neutralen Posten zurück!) Er brachte das Schulwesen zur vollständigen Verchristlichung. Schon in einem Promemoria der „Kommission über den gegenwärtigen Zustand des Schul- und Erziehungswesens in der Preußischen Monarchie“ vom 15. Februar 1821, in dem sein Stil erkennbar wird, wird der Schule an allen beklagten Mißständen der bisherigen liberalen Bürokratie, dem Wirken der Fichte und Schleiermacher, Jahn und Arndt Schuld gegeben und empfohlen, zu „verhüten, daß durch Spekulation und Kritik nicht ferner wie bisher die Grundlagen der Kirche und des Staates angegriffen und erschüttert werden.“ Man sollte das Interesse auf die Real Wissenschaften, die mechanischen und schönen Künste ablenken! „Nur Festigkeit und Einigkeit im Glauben . . . . . .
vermögen die schon wankende Treue im kirchlichen und im bürgerlichen Leben wieder zu sichern“ (zitiert bei Spranger, P. u. P. S. 233).

Als ursprünglicher Journalist versäumte v. Beckendorff nicht, auch propagandistisch wirksam zu sein: Er gab während seiner ganzen Amtstätigkeit die halboffiziellen „Jahrbücher des Preußischen Volksschulwesen“ heraus, in denen er die intensive rückschrittliche Schulpolitik propagierte, die er in der Praxis durchführte: Christlich-mittelalterliche Kultur gegen allgemein-menschliche; patriarchalisch-theokratischer Absolutismus gegen Mitwirkung des Volkes. Die staatliche Schulpolitik ist ihm „ein Attribut der verantwortlichen Vormundschaft, welche der Staat über seine Untertanen auf sich genommen hat“, demgemäß „die Geistlichkeit als der eigentliche Lehrstand anzusehen, welchem auch die Schullehrer viel näher angehören, als den weltlichen Ständen. Schule und Kirche gehören innig zusammen und der Geistliche, der jene nicht als Vorhof für diese, als Pflanzschule für seine Gemeinde und als erste Werkstätte seines Seelsorgerberufs betrachtet, der . . . . . . verkennt seine Pflichten ganz und gar.“ — Daß diese Auffassung unverträglich mit dem Gedanken des „Allg. Preuß. Landrechts“ und mit der konfessionellen Spaltung im Staate war, bekümmerte ihn nicht. „Er sah alles von der Seite der Kirche aus und im Staat vor allem den Beschützer der Kirche, also wiederum ein religiöses Institut“ (Spranger, P. u. P., 289). Weil geistige Bildung das Volk innerlich frei und selbstbewußt machte, erwuchs ihm „Abneigung gegen den Begriff der allgemeinen Bildung überhaupt, die nach ihm bloß Unzufriedenheit und Neuerungssucht erweckt.“ Es gibt nun einmal verschiedene Stände; darum erstrebt er Standesschulen gegen Volksschule. Trennung von Stadt- und Landschulen, bei ersteren Scheidung von (freien) Armenschulen, Vorschulen (Elementarschulen), Bürgerschulen (für Handwerker usw.), höhere Bürgerschulen (für bessere Gewerbetreibende); Gliederung nach Abstufung der wirtschaftlichen Lage, der Ausbildung, der Berufsziele. Er erstrebt Beseitigung der wenigen zum Leben gekommenen Simultanschulen, die ja als Produkt der Rationalisten (Rationalisten sind für ihn schlimmer als Heiden), keine gute, dem Staat erwünschte Gesinnung pflegen können. Ein Zirkularschreiben des Kultusministeriums vom 27. April 1822 besagt denn auch klipp und klar: „Die Erfahrung hat gelehrt, daß in Simultanschulen das Hauptelement der Erziehung, die Religion, nicht gehörig gepflegt wird, und es liegt in der Natur der Sache, daß dieses nicht geschehen kann“. Darum sollen Simultanschulen nur in Sonderfällen als Ausnahme noch geduldet werden. (Spranger, P. u. P. 362.)

So schreibt er denn auch abfällig über Pestalozzi (den man noch nicht ganz verleugnen konnte) und „das neumodische Verfahren, wonach nur die Fähigkeiten und die Geisteskräfte entwickelt werden“ statt Pflege der guten Gesinnung. (Spranger. P. u. P. 290.)

Eine Ministerialverfügung vom 24. Okt. 1825 bezeichnet die Schule direkt als Vorhof der Kirche. Zum Regenwalder Lehrkurs für Lehrer (Herbst 1821) erklärte denn auch eine Bemerkung des Ministeriums mißbilligend, „daß die Grundlage aller Bildung in der Erziehung zur Frömmigkeit, Gottesfurcht und christlichen Demut bestehe und daß daher eine solche Gesinnung vor allen Dingen in den Lehrern geweckt und gegründet . . . . werden müßte, — diese Gesichtspunkte sind die einzig richtigen“ (zitiert Spranger P. u. P. 436). Daher sei auch in den Seminaren morgens eine Morgenandacht und abends eine Abendandacht abzuhalten: „Die Erbauungen verbreiteten sich zunächst allgemein über das Thema: Die christliche Gesinnung ist die Hauptsache beim Lehrer und nicht das Vielwissen, auch nicht die Lehrgeschicklichkeit (!!). Christum lieb haben, d. h. so gesinnt sein wie er, so denken und handeln wie er und aus Liebe zu ihm, ist besser als alles Wissen (!) . . . . Die Hauptsache ist wohl: Gehorche, lieber Lehrer. Deinem Prediger und arbeite ihm in die Hände; denn er ist Dir und der Gemeinde von Gott gesetzt.“ (Dabei war der geistige Tiefstand der Geistlichkeit selbst so erschreckend, daß das Ministerium noch wenige Jahre zuvor hatte energische Maßnahmen dagegen ergreifen müssen! (Spranger, P. u. P. 437). Die Volksschulen wurden so de facto und in direktem Widerspruch zum Gesetz völlig konfessionell. „Religiöse Andachten und Uebungen wurden wieder der Mittelpunkt des Unterrichts, die Lehrer wieder Diener der Kirche.“ (Clausnitzer-Rosin S.229.)

Die 1829 geschaffenen evangelischen Generalsuperintendenten — (sie hatten nach dem Wunsche des Königs eigentlich Bischöfe heißen sollen) — bekamen unter ihre Aufsichtsfunktion auch die Volksschulen und die niederen Bürgerschulen „als der Vorbereitungsanstalten für die Kirche“ (!) und die religiöse bzw. kirchliche Tendenz der höheren Bürgerschulen und der gelehrten Schulen; die Lokalaufsicht hatten die Geistlichen.

Wie im Mittelalter die Bauern, um sich gegen die ihre Freiheit bedrohenden Gelüste der großen Grundherren zu schützen, ihren Grund und Boden gern der Kirche übereigneten und dann als Lehensgut von ihr zurücknahmen, so wurde auch Friedrich Wilhelm III Lehensmann der Kirche in der Zuversicht, daß diese dann mit der starken Macht der Volksgläubigkeit seinen Thron gegen die aufsteigende Demokratie wirksamer werde schützen können, als er selbst mit nur militärischen Mitteln.

Auch der Adel erklärte Bildung für verderblich. Denn „je dümmer ein Untertan ist, desto mehr wird er sich alles wie ein Vieh gefallen lassen“, wie man cynisch aussprach (Clausnitzer-Rosin S. 24). Darum heißt es speziell für die niederen Schulen in einer „Anleitung“ vom 16. Dezember 1794: „Wahrer Religionsunterricht . . . ist die eigentliche Hauptsache des Unterrichts in niederen Schulen auf dem Lande und in den Städten“ und als Lehrplan wird aufgestellt: Auswendig gelernter Katechismus, auswendig gelernter Vorrat von Kirchenliedern, „Vertrautheit mit der Bibel, sowie mit der Glaubenslehre, daneben Fertigkeit im Lesen“ (um Bibel und Gesangbuch lesen zu können!), sowie „einige Fertigkeit, leserlich und orthographisch zu schreiben“ nebst „Uebung in den gemeinsten zum Hauswesen nötigen Rechnungen“. Sehr bezeichnend heißt es aber weiter: „Am wenigsten wird den Schullehrern gestattet, mit Zurücksetzung oder aus nachlässiger Betreibung dieser Hauptstücke Gegenstand der Naturgeschichte, Geographie usw. mit den Kindern vorzunehmen“! — Ein noch herzustellendes offizielles Lesebuch werde alles bringen, was, über die Religion hinaus, „mit den Größeren und Geübteren“ vorgenommen werden könne. (Vollständiger Wortlaut bei Heppe III, S. 50). Auch eine Ordre des Ministers v. Münchhausen drängt vor allem auf „Unterricht in der Religion, damit ihr Verstand mehr aufgeklärt (!) und ihnen richtigere Begriffe von ihren Pflichten beigebracht werden mögen. Hieran mangelt es am meisten“ (Clausnitzer-Rosin, S. 26). Eine Cirkular-Verordnung vom 31. August 1799 erklärt: „Wahre ,Aufklärung‘... besitzt unstreitig derjenige, der in dem Kreise, wohin ihn das Schicksal versetzt hat, seine Verhältnisse und Pflichten genau kennt und die Fähigkeiten hat, ihnen zu genügen. Auf diesen Zweck sollte daher der Unterricht in allen Volksschulen eingeschränkt werden. Die Zeit, welche man darin auf den oberflächlichen Unterricht in Wissenschaften verwendet, von welchen der gemeine Mann in seiner Sphäre keinen Gebrauch machen kann, ist größtenteils verloren. Er vergißt das Gehörte sehr bald, und was noch in seinem Gedächtnis bleibt, sind unvollständige Begriffe, aus welchen solche Schlüsse und solche Neigungen entstehen, deren Befriedigung sein Stand ihm nicht verstattet und welche ihn nur mißvergnügt (!) und unglücklich machen“. (Rönne „Schulwesen“ I., S. 89, zitiert bei Clausnitzer S. 41.) Selbstverständlich wurde sogar der Realienunterricht in den Dienst der Religion gestellt: Das Preußische Schulreglement Friedrich II schon besagt in § 6 ausdrücklich: „Das Lesen geschieht in dem Neuen Testament oder einem anderen erbaulichen Buch und zur Hebung im Schreiben können ein paar Sprüche oder die Epistel und das Evangelium genommen werden“. Außerdem hat der Schullehrer „mit den Kindern in der Kirche zu singen und sie den Catechismus hersagen zu lassen“ (beim Gottesdienst).

Es ist ein billiger Pharisäismus, jetzt darüber geringschätzig die Achseln zu zucken und selbstgefällig darauf hinzuweisen, „wie wir‘s so herrlich weit gebracht“. Derartige Vorschriften und Gesichtspunkte wären heute allerdings kaum mehr möglich. Aber doch nicht etwa deswegen, weil der Staat heute seine Interessen zu Gunsten der eigenen Interessen der Schüler zurückgesetzt hat, sondern weil die Interessen des Staates heute anders aussehen, weil der Staat der Maschinengewehre und der Großindustrie und des allgemeinen Wahlrechts keine religiös verdummte Untertanenschaft mehr braucht, sondern eine naturwissenschaftlich in wenigstens den Elementen geschulte, gegen die Macht der Kirche durch antireligiöse Aufklärung immunisierte Wählerschaft und Arbeiterschaft. Ein krasser Irrtum wäre es, aus diesem Wechsel der realen Staatsinteressen zu folgern, daß der Staat heute im geringsten weniger, wie ehemals die Schule zur Drillung bequemer Untertanen mißbraucht.

In dem Augenblick, wo durch einen nationalen Umschwung etwa einmal die Deutschnationalen, Nationalsozialisten und das Zentrum an die Macht kämen, könnten wir dieselben Zustände sofort von neuem erleben. Das „hochstehende Niveau unserer Pädagogik“ schützte uns nicht im geringsten davor. — Und wenn eine sozialistisch-kommunistische Revolution die Herrschaft gewönne, erlebten wir im Gegenteil eine kraß materialistisch-rationalistische, rein aufs Praktische gerichtete Umgestaltung der Schule, die ich ebenso wenig erstreben würde. Das Unglück ist eben, daß die Schule lediglich ein Spielball in der Hand des Staates ist und dieser sie jeweils formt, wie er durch sie brauchbares Material für seine Zwecke erhofft. Was der geistigen Entfaltung des Kindes wahrhaft guttut und was von diesen erstrebt wird, kommt gar nicht in Betracht. —

Bekanntlich schwächte sich nun die liberale Bewegung keineswegs ab, sondern gewann umgekehrt immer mehr an Breite und Tiefe. Das erregte an den maßgebenden Stellen immer lebhaftere Besorgnis. Neben der altdeutsch-romantischen Jugendbewegung — das Turnen wurde November 1818 unter Aufsicht gestellt, Januar 1820 ganz verboten, „da es Sr. Majestät ernstlicher Wille, daß das Turnwesen ganz aufhöre“, — war es vor allem die Volksschule, von der man behauptete, sie flöße der Jugend pietätlosen, revolutionären Geist ein. Man sagte, es sei eine Illusion gewesen, das Volk durch Förderung des Schulwesens sittlich heben zu wollen. Im Gegenteil: eine höhere Bildung des Volkes sei nur nachteilig. Außer der Religion dürfe ihm nicht mehr, als gerade Lesen, Schreiben und etwas Rechnen gelehrt werden.

Eichhorn, der nach Altensteins Tode 1840 an dessen Stelle getreten war, erklärte als sein Programm: „nach Kräften eine Besserung der Schäden, welche im öffentlichen Schulwesen durch die Beflissenheit, einem Phantom allgemeiner Humanitätsbildung zur Verwirklichung zu verhelfen, in der Stille mit eingetreten und ziemlich verbreitet waren, durch eine Rückführung derselben auf eine reale Operationsbasis zu vermitteln“ (Thilo, S. 238).

Neben der Verchristlichung und Aushöhlung der Volksschule an sich richtete sich die Furcht der regierenden Kreise und demgemäß ihr Unterdrückungsbestreben vor allem gegen den Lehrerstand als solchen: Süvern und seine Mitarbeiter hatten seinerzeit wohl eingesehen, daß eine Hebung des Schulwesens mehr oder weniger identisch sei mit einer Hebung des Lehrerstandes. Sie hatten daher eine sorgfältige Auswahl der Lehrer und vor allem dann eine sorgfältige Vorbildung und geistige Schulung derselben erstrebt. Mit Recht hatte Natorp ausgeführt: „Alle weitere Verbesserung der Schüler geht von der besseren Bildung der Lehrer aus“ und daher „eine wahre Lehrerbildung im Gegensatz zu der bisher üblichen Methode, wonach die Lehrer „nur abgerichtet, zur Ausführunng dressiert“ wurden, d.h. nur eine gewisse Routine und Technik des Unterrichts erhielten“, verlangt (Spranger. P. u. P. S. 521). Ferner war die Begründung besonderer Lehrerseminare in die Wege geleitet worden, um ihnen eine solche Vorbildung durchweg und einheitlich zu ermöglichen. Seit 1810 waren jährlich mindestens ein, zuweilen zwei bis drei solcher Institute staatlich gegründet worden; 1825 bestanden bereits 28 Stück. Am 1. Juni wurde auch die von Natorp schon 1811 geforderte Abschlußprüfung für sie eingerichtet. (Als Entgelt mußten sie sich drei Jahre lang der Regierung zur Verfügung stellen, erhielten dann aber den Vorzug vor nichtseminaristisch gebildeten Lehrern). Aber alsbald nach Süverns Tode ging auch diese Einrichtung andere Wege: Eine Kabinettsordre vom 12. April 1822 verlangt schon die Gewähr dafür, daß der Lehrer positiv dahin wirke, „in dem Zöglinge Gesinnungen der Anhänglichkeit, der Treue und des Gehorsams am Landesherrn und am Staate zu erwecken und zu befestigen“ (!). Darum sollte er sich als ergebener Diener des Geistlichen fühlen, den er sogar bei seiner Verhinderung durch Verlesen einer Predigt vertreten mußte. Auch die Aufsicht der Geistlichkeit wird stets erweitert. Harnisch bezeichnet die Lehrer direkt als „kirchliche Gemeindebeamte“ (Spranger, P. u. P. S. 358). Jetzt wurden die Seminare auch tunlichst in kleine weltabgeschiedene Ortschaften gelegt, wo ihre Zöglinge „vor den Erfahrungen der bösen Welt geschützt sind“ (d.h. wo sie nicht die in den Städten grassierenden liberalen Ideen so leicht aufgriffen und ihr Verkehr und ihre Betätigung leicht kontrollierbar war, und wurden hier in engen Schranken gehalten. Beckendorff erstrebte statt größerer städtischer Seminare mit einheitlicher Organisation und Lehrplan überhaupt kleine vom Pastor geleitete ländliche Anstalten, die wesentlich auf Erzielung christlicher Zucht hinauslaufen. (Harnisch‘s Schulrat sah schon in botanischen Ausflügen der Seminaristen mit leinenen Hosen etwas Demagogisches und in einem von ihnen dabei getragenen kleinen Jungen, der ermüdet war, einen Freiheitsgötzen!! (Spranger, P. u. P. S. 356).

Der Regierungsrat Eilers aus Koblenz, den Eichhorn als seine rechte Hand ins Ministerium nahm, gibt der Angst, die man vor der politischen Haltung und Betätigung und Wirkung der Volksschullehrer hatte, unverhüllt Ausdruck, wenn er (in seiner Schrift: „Zur Beurteilung des Ministeriums Eichhorn“, Berlin 1849) über die „Teilnahme vieler Schullehrer an den politischen Parteikämpfen“ ausführt: „Es wäre der Mühe wert, die Zeitungsartikel zu sammeln, welche von Schullehrern mit dem Zeugnis
Nr. 1 herrühren. Aus einer solchen Vorlage würde man sich überzeugen, daß die Schullehrerseminarien mit ihren übermäßigen wissenschaftlichen Bildungsbestrebungen das Gegenteil von dem bewirken, was die edle Königin Luise und die Träger ihrer menschenfreundlichen Ideen beabsichtigten“. (Ein schätzenswertes Eingeständnis!) Und in einer späteren Publikation („Meine Wanderung durchs Leben IV, S. 161), wo er ein Klagelied über die Presse im allgemeinen anstimmt, sagt er: „Fast täglich lieferten unsere Gymnasien und Universitäten einen Zuwachs von solchen leichterfertigen Publizisten“. Ja, auch „die sonst so schmalen Pfade zum Staatsdienst wurden sehr breit und zugänglich gemacht. Die Zahl derer, die darauf wandelten, nahm rasch zu und alljährlich wurde die Vermehrung der Schülerzahl an den Gymnasien mit großer Selbstgefälligkeit ausposaunt. Bald ergab sich, daß der Staat nicht alle anstellen konnte, welche die Schulverwaltungsorgane auf den Weg zum Staatsdienst verlockt (!) hatten . . . . In dieser Not nahmen alle die, welche sich einige Federfertigkeit angeeignet hatten, ihre Zuflucht zu dem dürftigen Broterwerb der politischen und kirchlichen Artikelschreiberei“, nachdem sie „von den Franzosen die Kunst des Untergrabens bestehender Regierungsformen gelernt . . . . hatten.“

Abgesehen von der rührend naiven Vorstellung über die Ursachen kritischer und polemischer Veröffentlichungen in der Presse ist das hier unverhüllt zutage tretende Eingeständnis wertvoll, daß die Regierung Schulen eben keineswegs etwa zur Förderung objektiver, den Schülern selbst nützlicher Bildung befördere, sondern lediglich zur Erzielung gefügiger Staatsbeamter bzw. Untertanen. Wird dieser Zweck also nicht vollkommen erreicht, dann besteht an der ganzen Schule kein Interesse mehr.

Vom Lehrplan der Seminare speziell meint er (in der erstzitierten Schrift): „Die jungen Leute lernen zu viel, fühlen sich dann in ihrer Sphäre unglücklich, machen auf Grund ihrer Bildung Gehaltsansprüche (!), die nicht realisiert werden können, lenken die Kinder vom Christentum ab, usw.“

Er rief dann 1844 den Neuwieder Seminardirektor Stiehl als Geheimrat ins Ministerium, der sich empfohlen hatte durch einen Toast „auf fünfzig Jahre rückwärts, wenn sie gut werden sollen“, wobei er den Seminaristen „Demut bei harter Kost und leerer Wand“ eingeschärft hatte (Spranger, P. u. P. S. 108).

Ebenso behauptete die „Kirchengeschichte“ von H. Kurz (1849 und 1852): „Nächst dem Heere brotloser Literatenproletarier hat wohl kein Geschlecht dieser Zeit gründlicher und erfolgreicher an der geistigen Verbildung des deutschen Volkes gearbeitet, als der Stand der Volksschullehrer“ (Spranger, P. u. P. S. 147).

Nachdem nun gar das „Revolutiönchen“ von 1848 die Regierung erschreckt und für ein paar Tage und Wochen kleinlaut gemacht hatte, ging man daher mit erneutem Nachdruck an die Unterdrückung der Schule. Clausnitzer (S. 109) sagt darüber: „Die Regierungsgrundsätze waren: Die beschränkten Lebensverhältnisse des unteren Volkes bedingen auch eine Beschränkung der ihm zu verabreichenden Bildung, damit sein Horizont ein enger bleibe und in ihn nicht ein Mißbehagen, hervorgerufen durch das Mißverhältnis zwischen äußerer Stellung und innerer Bildung, entstehe“. Darum verlangte der Regierungspräsident v. Hippel („Sendschreiben über einige Mängel der preußischen Schulverwaltung“ 1840) strenge Begrenzung und Einschränkung des Elementarunterrichts, „damit sich dort im ersten Keim nicht eine ,Ueberbildung‘ entwickle, die in den jungen Gemütern nur Unzufriedenheit erzeugt und zum Streben über Stand, Vermögen. Anlagen hinaus und hinauf treibt“. Ebenso schrieb der bekannte Philologe Thiersch („Ueber den gegenwärtigen Unterricht in den westlichen Staaten“): „Das neuere Wesen
. . . . bildet statt der . . . . Gott und der Obrigkeit treuen Untertanen (!) . . . . irreligiöse, neuerungssüchtige, politisierende, schlechte, nichtsnützige Menschen und Bürger. An diesen . . . . Bestrebungen hat die besonders durch Pestalozzi angeregte und eingeführte Methode den tätigsten Anteil!“ (Zitiert bei Clausnitzer, S. 108.) — Ja, das fatale Denkenlernen!

Noch krasser drückte sich der König Friedrich Wilhelm IV. aus, als er einen Tag der Konferenz der Seminardirektoren und -lehrer am 15.-19. Januar 1849 beiwohnte. Er erdreistete sich, am Schluß der Verhandlungen das Wort zu einer Ansprache zu nehmen, in welcher er wörtlich erklärte:

„All das Elend (!), das im verflossenen Jahre über Preußen hereingebrochen, ist Ihre, einzig (!) Ihre Schuld: der Afterbildung, der irreligiösen Massenweisheit, die Sie als echte Weisheit verbreiten, mit der Sie den Glauben und die Treue in den Gemütern Meiner Untertanen ausgerottet und deren Herzen von Mir abgewandt haben (!). Diese pfauenhaft aufgestutzte Scheinbildung habe Ich schon als Kronprinz aus innerster Seele gehaßt und als Regent alles aufgeboten, um sie zu unterdrücken (!). Ich werde auf dem betretenen Wege fortgehen, ohne Mich beirren zu lassen; keine Macht der Erde soll Mich davon abwendig machen. Zunächst müssen die Seminarien sämtlich aus den großen Städten nach kleinen Orten verlegt werden. Sodann muß das ganze Treiben (!) in diesen Anstalten unter die strengste Aufsicht kommen . . . . Solange Ich noch das Heft in der Hand führe, werde ich solchem Unwesen zu steuern wissen.“ (Klingt doch ganz wie Wilhelm II.!)

Und zu einer Deputation schlesischer Seminarlehrer sagte er gleichzeitig noch:

„Es ist Mein ausdrücklicher Wille, daß aus den Seminarien Lehrer hervorgehen, die Meine Regierung respektieren, und daß die Seminare dahin wirken“.

Da die Schule Staatsanstalt war, hatte der Staat ja die Lehrer nicht nur dank ihrer Beamtenqualität, sondern auch mit der Hungerpeitsche völlig in der Gewalt: Einerseits hielt er sie finanziell so kurz, daß, wie Diesterweg einmal ausführt, „ein Tagelöhner ebenso viel, ein Pferd oder ein Ochse aber mehr verdiente“. Andererseits konnte er sie „im Interesse des Dienstes“ jederzeit von Trier nach Memel oder von einer angenehmen Stadt in das ödeste Landnest versetzen oder sonstwie maßregeln. Er hatte sie vollständig an der Kandare. Vor allem konnte er ihnen auch jede Verbindung und Verständigung untereinander abschneiden. Als z. B. 1842 ein brandenburgischer „Verein der Schulfreunde“ gegründet werden sollte, verbot Eichhorn die Tagung einfach!; ebenso 1843 ein harmloses Fest der schlesischen Lehrer. Ja, ein Manuskript vom 16. Mai 1844 ordnet an, daß die SchulinspektorenKenntniß nehmen sollten auch von den Büchern, welche die Lehrer besitzen und zu ihrer Belehrung brauchen“, um „der planlosen und verderblichen Vielleserei“ vorzubeugen. (Zitiert bei Clausnitzer S. 118.) Man kehrte sogar zum Niveau des Alten Fritz zurück: Eine Kabinettsordre vom 16. Mai 1844 ermächtigte die Behörden, „Unteroffiziere, die 12 Jahre dienen, wenn sie für das Schulamt Neigung und Fähigkeit zeigen“, zum Seminarbesuch zu beurlauben. (Wortlaut im Schulblatt der Prov. Brandenburg 1844, S. 397.) Ja, durch Ministerialverfügung vom 12. Januar 1845 werden die Behörden aufgefordert, auf solche Reflektanten direkt zu fahnden und derartiges Personal tunlichst in die Seminare einzuliefern.

Daß so unruhige Köpfe, wie der Seminardirektor Diesterweg und der Hirschberger Lehrer Wandel 1847 diszipliniert und ihre Schriften verboten wurden, versteht sich am Rande.

Auch die „Allgemeine Deutsche Lehrerversammlung“ wurde verboten. Ja, 1851 verbot der Minister sogar die Kindergärten, da sie „einen Teil des ,Fröbelschen Sozialen Systems‘ bilden, das auf Heranbildung der Jugend zum Atheismus berechnet ist“! (Clausnitzer S. 182/3). Das Verbot lag aber nur an der geringen „Bildung“ des Ministers: Er hatte den längst verstorbenen Pädagogen Friedrich Fröbel mit einem lebenden Demokraten Karl Fröbel verwechselt!

Die Schulaufsicht wird ganz der Kirche ausgeliefert. So bestimmt schon die Schulordnung für die Elementarschulen der Provinz Preußen von 1845 in § 28: „Die nächste Schulaufsicht führt der Schulpatron und der zuständige Pfarrer, die unter dem Kreisschulinspektor stehen, welcher der Superintendent ist“. Nachdem die „Revolution“ von 1848 die Regierung verängstet hatte, aber glücklich niedergeschlagen war, lieferte man die Schule völlig der Kirche aus. Sie sollte als vom Staat beauftragte starke Erzieherin des Volkes fungieren, als der gegebene Bundesgenosse im „Kampf gegen die zerstörenden Elemente einer gott- und rechtlosen, aber mächtigen Richtung“. (Zitiert bei Clausnitzer S. 228.) In seiner großen Rede in der Kammer erklärte der nunmehrige (stockkonservative) Minister v. Raumer: „Es kommt hauptsächlich bei der Verbesserung des Schulwesens auf die Einpflanzung einer religiösen Gesinnung an“, und wie man diese zu erzielen suchte, zeigt die Praxis der Folgezeit: Zu den einschlägigen Art. 17-23 der Oktroyirten Verfassung besagen die amtlichen „Erläuterungen“ des Kultusministeriums: „Der Entwurf der Centralabteilung der Nationalversammlung . . . . zeigt . . . . einen . . . . Uebelstand, nämlich die unbeschränkte Freigebung des Unterrichts . . . . Der preußische Staat . . . . darf
. . . . wohl mit Recht Bedenken tragen, die geistige Pflege seiner Jugend und damit seine eigene Zukunft der Privatindustrie (!) preiszugeben, in deren Folge leicht . . . . eine tiefe Entsittlichung (!) sich einstellen könnte
. . . . Die Unterrichtsverwaltung kann Belege dafür liefern, daß das eigene Interesse der Eltern nicht im Stande ist, die Jugend vor den Einflüssen untüchtiger oder vielleicht gar unsittlicher Lehrer zu schützen; das Volk wird es daher der Gesetzgebung Dank wissen, wenn sie . . . . den Nachweis einer Befähigung verlangt, ohne deren Vorhandensein die Ausübung eines vermeintlichen Rechtes eine Unsittlichkeit in sich schlösse.“

Gegen den Vorschlag, den Religionsunterricht der Schule zu entziehen und der Kirche zu überlassen, wendet der Minister ein: 1. Viele Schulen seien zu weit vom zuständigen Geistlichen entfernt, 2. „gehört auch ein großer Teil der von der Schule benutzten Liegenschaften und Kapitalien der Kirche, da der Lehrer meistens gleichzeitig Kirchenbeamter ist. Diese Quellen würden durch den Ausschluß des Religionsunterrichts vom Lehrplan der Volksschulen aufhören zu fließen“ (d. h. der Staat müßte diese Werte ablösen und das paßt ihm eben nicht). Und im Uebrigen „ist das religiöse Leben . . . . die allein berechtigte und genügende Grundlage der erziehlichen Wirksamkeit der Volksschule“. Maßgebender Referent im Kultusministerium ist jetzt der Geheimrat Stiehle. Aus seiner Feder stammen daher nun auch die berühmten „Regulative“ vom 1., 2., 3. Okt. 1854, welche nun für lange Zukunft das preußische Volksbildungswesen regelten — (obgleich sie eigentlich gar keinen gesetzlichen Charakter trugen, sondern nur eine einzelministerielle (nicht einmal gesamtministerielle) Verordnung waren, für die das in § 26 der Oktr. Verfassung in Aussicht gestellte Unterrichtsgesetz als Unterlage noch gar nicht vorlag (bis heute!) noch nicht geschaffen ist. Die willfährige Kammer sanktionierte sie durch stillschweigendes Einverständnis. Das Unterrichtsministerium beschloß Uebergang zur Tagesordnung über alle Petitionen und Anträge und die Kammer kam gar nicht zu einer Stellungnahme.)

Die Regulative basieren auf dem Grundsatz: Die sogenannte „allgemeine Bildung“, in Wirklichkeit nur Vielwisserei, habe sich in der Revolutionszeit als schädlich erwiesen — (für die Regierung allerdings!) — und müsse daher eingeschränkt werden. Dem entspricht denn die Erstickung der Realien durch religiösen Memoirstoff. (Clausnitzer S. 184.) Im einzelnen wäre hervorzuheben:

Reg. I behandelt den Unterricht in den Lehrerseminaren. Es bezeichnet als die Aufgabe des Lehrers, darin „mitzuwirken, daß die Jugend erzogen werde in christlicher, vaterländischer Gesinnung und häuslicher Tugend“. Für „Deutsch“ genügt Fibel und Lesebuch. „Ausgeschlossen von der Privatlektüre muß die sogenannte „klassische Literatur“ bleiben! Als Ersatz werden (neben einigen brauchbaren Schriften) die „Blätter des Rauhen Hauses“ empfohlen — der bekannten bigotten und strengen Erziehungsanstalt für mißratene Kinder.

Allgemeine Weltgeschichte bleibe den künftigen Lehrern fremd. Sie „erzeugt Unklarheiten und Verbildung“ und es wird nur „wichtigeres darüber versäumt“. (Religion!) Dagegen „muß es als eine wichtige Aufgabe der Schullehrer angesehen werden, bei dem heranwachsenden Geschlechte und in ihrer Umgebung (!) Kenntnis der vaterländischen Erinnerungen, Einrichtungen und Personen aus der Vergangenheit und Gegenwart und damit Achtung zu der Herrscherfamilie vermitteln zu helfen! Es ist daher in den Seminarien zunächst die Deutsche Geschichte, vorzugsweise mit Berücksichtigung der Preußischen . . . . in gründlicher und warmer Behandlung . . . . zu betreiben.“

Daß für Naturkunde „religiöse Richtung und Haltung notwendige Bedingung ist, bedarf keiner näheren Erwähnung“. (!)

Reg. II behandelt die Organisation der Lehrervorbildung: Präparandenanstalten soll es fürderhin nicht mehr geben, sondern nur noch freiwillige Vorbildung durch Geistliche und ältere Lehrer. Der Präparant soll vor allem in der evangelischen Heilslehre firm sein, den Katechismus nebst zahllosen dazu gehörigen Bibelsprüchen, die Sonntagsevangelien, die messianischen Weissagungen, 18 Psalmen und 50 Kirchenlieder auswendig wissen, außerdem alle biblischen Geschichten, und zwar in der Fassung des in den Schulen eingeführten Buches.

Reg. III behandelt die Grundzüge der einklassigen Elementarschule. Es erklärt „die biblische Geschichte als das Feld, auf dem die evangelische Elementarschule ihre Aufgabe . . . . hauptsächlich zu lösen hat“. Dies geschieht durch eine Fülle religiösen Memorierstoffes: durch Beibringung und Uebung des Vaterunser, Morgen- und Abend-Gebetes und Tischgebetes, Teile des liturgischen Gottesdienstes usw. An jedem Morgen ist der Wochenspruch und das Wochenlied herzusagen, jeden Sonnabend das Wochen-Evangelium zu lesen und zu erklären, so daß diese Texte sich allmählich einprägen. Dazu kommt Bibellesen und Lernen von 30 Kirchenliedern. Der Lehrer soll dabei „den Geist der Demut, des Gebetes, der Liebe und der Gottesfurcht“ pflegen, „die mit göttlicher Furcht und freudigem Zittern seine und der ihm anvertrauten Kinder Seligkeit schaffen werden“.

Außer der Vertröstung auf die himmlische Seligkeit hatte der preußische Staat für die Lehrer nicht allzu viel übrig. Als einige Jahre später der Antrag eines Pensionsgesetzes für sie in der Kammer eingebracht wurde, erklärte der damalige Kultusminister Mühler, „daß die Staatsregierung dem vom Hause im vorigen Jahre gefaßten Beschlusse, das Ruhegehalt der Lehrerwitwen auf 50 Thlr. (jährlich!) zu bestimmen, nicht beitreten könne; es würde dann ein Zuschuß von 60 000 Thlr. aus der Staatskasse erforderlich sein, wozu sich die Staatsregierung bei den dermaligen finanziellen Verhältnissen nicht verstehen zu dürfen glaube“. (In demselben Etat war aber für Prämien bei Pferderennen ein Staatszuschuß von 51000 Thlr. ausgeworfen!) Der Gesetzentwurf wurde darauf nochmals in der Kommission umgearbeitet, blieb aber unerledigt.

Anläßlich der andauernden Klagen über die Ueberfülle religiösen Memorierstoffes und der Unterdrückung der Realien unterbreitete das Abgeordnetenhaus 1859 der Regierung eindringliche Vorstellungen. Das Ergebnis war eine Zirkularverfügung, welche die Zahl der auswendig zu lernenden Kirchenlieder auf 40, die der Bibelsprüche auf 180 festlegte und wöchentlich drei Stunden für Vaterlandskunde und Naturkunde obligatorisch macht. Darauf gingen dem Abgeordnetenhaus zwar 44 Petitionen gegen die Regulative zu, aber 632 für dieselben: Der Regierungsapparat hatte gut gearbeitet. Und als die Kommission der Regierung nochmals Verminderung des religiösen Memorierstoffes nahelegte, erklärte der Minister, die Behandlung des religiösen Stoffes in der Schule unterstehe allein seiner eigenen Entscheidung und der des Oberkirchenrates. (Mit andern Worten: das Hohe Haus möge sich nicht mit Dingen befassen, die es nichts angingen). —

Ich habe diesen Abschnitt der Entwicklung so ausführlich behandelt, nicht weil ich ihm irgendwie eine besondere Wichtigkeit beimesse oder weil der reaktionäre Geist dieser Zeit mich besonders verdrösse, sondern deshalb, weil in dieser Periode die Regierung mit besonders naiver Offenherzigkeit aufdeckt, wie für den Staat die Schule ausschließlich als Apparat zur Sicherung seiner inneren Machtstellungen in Betracht kommt, während ihr die geistige Entfaltung der jungen Generation ganz gleichgültig bleibt. Nicht als ob dies in der letztgeschilderten Periode an sich mehr oder weniger, als in irgendeiner anderen der Fall wäre. Aber man spricht es ungenierter und offenherziger aus, als vorher oder nachher: Vorher, in der Zeit des absoluten Staates bis zum Siegeszuge Napoleons gehen die Erörterungen und Argumentationen darüber innerhalb des Schoßes der Bürokratie und des fürstlichen Kabinettes vor sich und werden nicht in Protokollen oder öffentlichen Verhandlungen niedergelegt. Nachher, in der eigentlich parlamentarischen Periode seit der Konfliktszeit und der Gründung des Deutschen Reiches, wird zwar äußerst viel darüber geredet und geschrieben. Aber nunmehr ist die Sprache schon zu sehr das Mittel zur Verbergung der Gedanken geworden. Jetzt ist die Regierung mehr oder weniger abhängig von den parlamentarischen Parteien und muß sich daher hüten, Offenherzigkeiten auszusprechen, aus denen ihr bei anderer Konstellation später einmal ein Strick gedreht werden könnte. Darum muß man heute geschickt zwischen den Zeilen zu lesen verstehen und die wahre Meinung des Staates mehr aus seinen Handlungen, als aus den Worten seiner Vertreter folgern, wie ein gewandter Psychoanalytiker bei seinem Patienten. — Aber in der eben geschilderten Periode, da redet man regierungsseitig im ganzen noch unbekümmert, wie einem ums Herz ist, und gibt sich keine allzu große Mühe, seine Ansichten zu verschleiern. Da kann denn der Staatspsychologe einmal etwas mehr hinter die Kulissen gucken, als gewöhnlich.

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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