Die Kirche als Schulherrin.
Eine besondere Beachtung erfordern endlich jene Fälle, wo die herrschaftliche Organisation einen religiösen Charakter trägt, d. h. eine Kirche besteht. Die Kirche ist im Grunde genau die gleiche Herrschaftsorganisation, wie der Staat, nur daß sie die Macht ihrer Krone und Bürokratie (hier „Hierarchie“) aufgebaut hat auf dem religiösen Glauben, statt dem territorialen Patriotismus: Nach diesem Glauben ist das ewige Heil der Untertanen absolut abhängig von ihrem Gehorsam gegen die Anordnungen der kirchlichen Obrigkeit und nur durch Vermittlung ihrer Funktionäre sicherzustellen, genau so wie nach der Lehre des Fürsten die irdische Lebenssicherheit nur zu ermöglichen ist durch strikten Gehorsam gegen die Anordnungen des Staates, nur durch dessen Funktionäre zu erzielen. (In den schlichten Verhältnissen der primitiven Völker und vieler Halbkulturstaaten ist die Religion entweder Privatsache und dienen ihr die einzelnen seelisch dazu berufenen Zauberpriester, Schamanen usw. oder der Staat hat sich der Religion bemächtigt und die Priester der Schar seiner Staatsbeamten einverleibt. Eine eigentliche Kirche mit unabhängiger organisierter Priesterkaste bestand nur bei den Azteken Mexikos und den Peruanern des Inkareiches, bei den alten Juden, wo sie im Deuteronomium um 620 v. Chr. und sehr ähnlich bei den alten Arabern entsteht, im Christentum — als eine Art Konkurrenzorganisation gegen das alte römische Reich entstehend, und dann das ganze abendländische Mittelalter hindurch, in ständigem Kampfe mit dem neuen abendländischen Kaisertum um die Oberhand ringend; ganz ähnlich im Orient in Gestalt des Islam und endlich in neuerer Zeit noch als Jesuitenstaat in Paraguay, etwa von 1609 bis 1767 zu datieren.
Das natürliche Machtinteresse der Kirche legte ihr — ganz analog dem weltlichen „Staate“ — nahe, dafür zu sorgen, daß die Glaubensgrundlage, auf deren unerschütterter Bewahrung in der Seele des Volkes ja ihre Machtposition durchaus beruhte, schon von frühester Jugend an in den aufnahmefähigen und vertrauensvollen Seelen der Kinder Wurzel schlug. So finden wir auch hier überall eine sorgfältige Pflege von Erziehung und Unterricht, verbunden mit strenger Zucht. Die Schulen bei den Mexikanern und Peruanern wurden bereits oben erwähnt. Die Schulen waren hier Priesterschulen und auf Ungehorsam und dergl. standen strenge Strafen. Neben Keuschheit der Mädchen (die bei kirchlicher Herrschaft überall eine besondere Rolle spielt) wurde Ehrerbietung gegenüber dem Alter verlangt. „In Gegenwart Aelterer wagten die Kinder kaum zu sprechen“, sagt Barth (86). Auch im Jesuitenstaat in Paraguay herrschte Prügelstrafe (auch für Erwachsene, die ihre ihnen zugeteilte Arbeit nicht verrichteten). — Bei den Juden in Jerusalem und in der Diaspora richteten die Priester Knabenschulen (sogen. Beth Sahsepher) ein, in denen namentlich die Thora gelesen wurde, und seit Josua ben Gamla (Hoherpriester 62-65) war ihr Besuch allgemeine Zwangspflicht. Ebenso schuf bei den Arabern, sobald sie einen herrschenden Priesterstand hatten, dieser die allgemeine Schule, die Kuttah, wo ein Fiki (Laienmönch) in der Moschee den Koran lehrte, oft in Verbindung mit Schreiben-Lesen. Auch hier wird strenge Zucht und Ehrerbietung insbesondere gegen die Lehrer und Geistlichen durchgeführt. Dasselbe endlich entwickelt sich im abendländischen Christentum.
Für den Geist, den die jüdische Priesterherrschaft den Kindern gegenüber zur Geltung brachte, legen viele Sprüche der Bibel beredtes Zeugnis ab. Von irgendwelchen Rechten des Kindes oder auch nur karitativer Rücksichtnahme auf sie ist nirgends die Rede. Dagegen wird den Eltern — deren Ehrung ja ausdrückliches Gottesgebot ist — empfohlen:
„Laß nicht ab, den Knaben zu züchtigen; denn wo du ihn mit der Rute haust, darf (braucht) man ihn nicht töten“ (nämlich wenn er später ungeraten wird). Spr. Salomonis 23, 13-14.
Du hauest ihn mit der Rute; aber du errettest seine Seele von der Hölle.“
„Wer seine Rute schonet, der hasset seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtiget ihn bald“ (früh). Ebenda 13, 24.
„Rute und Strafe gibt Weisheit; aber ein Knabe, ihm selbst gelassen, schändet seine Mutter.“ Ebenda 29, 15.
„Züchtige deinen Sohn, so wird er dich ergötzen und wird deiner Seele sanft tun.“ Ebenda 29, 17.
„Wer sein Kind lieb hat, der hält es stets unter der Rute.“ Sir. 30, 1.
„Wer seinem Kind zu weich ist, der (be)klagt seine Striemen und erschrickt, so oft es weinet. Ein verwöhntes Kind wird mutwillig wie ein wildes Pferd. Zärtle mit deinem Kinde, so mußt du dich hernach vor ihm fürchten; spiele mit ihm, so wird es dich hernach betrüben.“ Sirach 30, 7-9.
„Laß ihm seinen Willen nicht in der Jugend und entschuldige seine Torheit nicht. Beuge ihm den Hals, (der)weil er noch jung ist; bläue ihm den Rücken, (der)weil es noch klein ist, auf daß er nicht halsstarrig und dir ungehorsam werde.“ Ebenda 11-12.
Diese rohe und grausame Haltung gegenüber den Kindern, diese Tendenz, mittels rücksichtsloser Versklavung von klein auf Untertanengesinnung in ihnen zu züchten, ist keine Eigentümlichkeit der religiösen Herrschaftsorganisation, denn sie hat auch in der rein weltlichen des Staates, wie wir sahen, ausgiebig Anwendung allenthalben gefunden. Aber sie hat unter der Herrschaft religiöser Gesinnung besonders mitleidloses Leben entfaltet, weil ihr der Gedanke zugrunde liegt: Der Leib ist ohnehin vom Uebel und widerstrebt dem Guten; man muß daher den Leib ertöten, um die Seele zu retten. So hat denn die christliche Kirche des Abendlandes die jüdische Prügelpädagogik im Mittelalter und auch später, solange ihr Geist herrschend blieb, zu wahrer Blüte entfaltet. Die Klosterschulen waren die Brutstätten dieser Erziehungsmethode und wohl mit Recht glaubt E. L. Rochholz („Die Rute küssen“ in Pfeiffers „Germania“ I. 1856, S. 144) in der starken Wandlung der germanischen Kindererziehung von der ursprünglichen Milde zur mittelalterlichen Strenge ihren Einfluß zu erkennen. Aus den Klöstern ist Stock und Rute in die Kinderstuben gedrungen: „Die Moral des Asketismus und der gottgefälligen Züchtigung eroberte die Familie; die Erbsünde soll herausgezüchtigt werden“ (Steinmetz a. a. O., S. 630).
Solange das Kind nur in der Hand der eigenen Eltern ist, wirkt in seiner Behandlung immerhin noch mehr oder weniger doch die natürliche Liebe und persönliche Verbundenheit mit. Anders, sobald Kirche bzw. Staat als eine „fremde gefürchtete Autorität“ die Erziehung in die Hand nehmen, bei denen keinerlei Liebesgefühle, sondern nur Herrschaftsgelüste walten und das Kind unter allen Umständen zu bestimmten Leistungen und Verhalten gedrillt werden soll; zumal auf Grund einer gekünstelten, nicht naturgemäßen Moral, hinter welcher überirdische Gewalten stehen, die selbst mit ewigen Strafen drohen, entartete das Strafsystem und bot allen sadistischen Neigungen freie Bahn.
Der erste organisierte Unterricht der christlichen Gemeinden im römischen Reiche war Mittel zu besonderem Zweck: Vorbereitung für den Taufakt. Für die Ausbildung von Lehrkräften dienten besondere „Katecheten-Schulen“ zu Alexandria, Antiochia, Edessa (in Ostsyrien) und Nisibis (in Mesopotamien), — gewissermaßen primitive Hochschulen des Christentums. Als dann aber im 5. und 6. Jahrhundert die Taufe alsbald der neugeborenen Säuglinge allgemeine Uebung wurde, verfielen mit den die Taufe vorbereitenden Gemeindeschulen, in denen die Katecheten lehrten, auch die Hochschulen, auf denen diese geschult wurden. Aber der geistliche Stand, nachdem ein solcher sich herausgebildet hatte, mußte für seine Fortdauer sorgen, also die Möglichkeit schaffen, Kinder zu Klerikern zu machen, und dies konnte die Familienerziehung nicht leisten. So „verordnete 443 eine Synode zu Vaison, . . . . . daß die Priester . . . . . Jünglinge ins Haus nähmen, um sie zu ihrem Nachfolger heranzubilden“ (Barth S. 161). Besonders die Bischöfe nahmen sich dieser Aufgabe an. So entstanden an ihren Sitzen .„Kathedralschulen“. Ebenso die seit Anfang des 4. Jahrhunderts hochkommenden freiwilligen Körperschaften der Klöster: Sie nahmen, um für Nachwuchs zu sorgen, sehr bald und in wachsendem Maße Knaben bzw. Mädchen, die Mönche bzw. Nonnen werden sollten, zu planmäßiger religiöser Belehrung im Kloster auf und erweiterten allmählich diese scholae interiores zu scholae exteriores, indem sie ihre Unterweisung auch auf Außenstehende ausdehnten, um christliche und speziell kirchliche Gesinnung zu pflegen. Eine Synode zu Beziers verordnete sogar 1246, daß alle Knaben vom 7. Lebensjahre an allsonntäglich in der Kirche im katholischen Glauben unterrichtet werden sollten. Doch blieb das freilich im wesentlichen auf dem Papier stehen.
Auch hier wurde die Züchtung demütiger, gehorsamer und der Kirche unbedingt ergebener Mentalität oberstes Leitmotiv. Nach der Benediktinerregel gibt‘s ja „nur eine Tugend, die Demut“, und nach Hrabanus Maurus ist „die Hoffahrt (superbia) die Königin aller Laster“, aus der dann sieben Hauptlaster entspringen: Das erste davon ist der Stolz (gloria), dem die Tugend der Demut gegenübersteht. „Die ganze Willensbildung, die sogenannte „Zucht“, war darum auf Einpflanzung der Demut gerichtet und diese sollten, neben dem Gebet, namentlich demütigende Strafen fördern. „Rutenschläge auf den nackten Leib waren etwas sehr Alltägliches. Nicht bloß für kleinere und kleinste Verfehlungen, für unbedeutende Uebertretungen der Klostergesetze, sondern auch für kleine Unachtsamkeiten im Unterricht wurde die Rute, für schwerere die Peitsche geschwungen“ (Barth S. 161).
Ebenso sagt Hans Boesch („Kinderleben“. Monographien zur deutschen Kulturgeschichte, Bd. V — Eugen Diederichs, Leipzig 1900, S. 102): „Es wurde ganz exemplarisch gestraft; überhaupt spielten die Strafen eine große Rolle . . . . Namentlich in den Klosterschulen wurde schon frühzeitig barbarisch geprügelt. Der Stock und die Rute gehörten zu den unentbehrlichsten Hilfsmitteln des Unterrichts und Schläge waren das tägliche Brot der Jugend. — Das Siegel der Schule zu Höxter aus dem Jahre 1365 stellt einen Lehrer dar, der die Rute über einem knieenden Knaben schwingt. — Thomas Platter kam mit 9½ oder 10 Jahren zu einem Pfaffen in die Schule: „Der schlug mich grausam übel, nahm mich vielmals bei den Ohren und zog mich vom Herd auf, daß ich schrie wie eine Geiß, die am Messer stecket, daß oft die Nachbarn über ihn schrien, ob er mich wollte morden“. — Noch Schlimmeres drohte den Schülern: Sie mußten sogar Spülwasser trinken oder mußten an den Hundetrog.“ Johannes Butzbach erzählt in seiner Selbstbiographie, „daß er . . . . an eine Säule angebunden und, während seine Kameraden ein Lied sangen, jämmerlich ausgepeitscht wurde.“ Und Caesarius von Heisternach (✝ 1240) sagt: „In Wahrheit sind Schüler, die unschuldig leben und gern studieren, Märtyrer; denn auch das beste Kind bleibt von der Rute nicht verschont“ (Bracken S. 65).
„Ebenso hart und grausam war die Zucht in den Domschulen jener Zeit. So schlimm war die Prügelwut, daß man für Leib und Leben der Schüler fürchten mußte. Daher sahen sich die erweiterte Regel Chrodegangs und ebenso das Konzil zu Aachen (816) genötigt, zu drohen, diejenigen magistri scholarum würden abgesetzt, die beim Züchtigen die Knaben irgendwie verwundeten“! (J. Hauser: „Zur Geschichte der körperlichen Züchtigung in der Erziehung“ — Programm des Realgymnasiums Augsburg 1909).
Daß es u. a. mit Auspeitschen bestraft wurde, wenn Schüler sich untereinander in ihrer Muttersprache unterhielten, statt in lateinischer, wird man begreifen, wenn man erwägt, daß Latein eben die offizielle Nationalsprache und Muttersprache der — ihrerseits ja internationalen — Kirche war und letzterer daran gelegen sein mußte, aus ihren Zöglingen jeden engeren Nationalismus des Gefühls zu vertreiben. Es ist genau dasselbe, als wenn deutscherseits den Volksschullehrern in der Lausitz und Schlesien anbefohlen wurde, wendischen Schülern den Gebrauch ihrer Muttersprache untereinander mit den härtesten Prügelstrafen auszutreiben, wie dies noch in den achtziger Jahren vorigen Jahrhunderts der Provinzialrat Bock in Liegnitz, in Nochten, Geierswalde u. a. veranlaßt hat.
Der Staat aber billigte und unterstützte diese Entwicklung; denn „die soziale und staatliche Zweckmäßigkeit erforderte es, daß der neue christliche Glaube . . . auch wirklich geistiges Eigentum jedes einzelnen werde“ (ebenda S. 158). „Verschiedene Kapitulare Karls des Großen drohten allen Untertanen Schläge an, die das Apostolische Glaubensbekenntnis und das Vaterunser nicht auswendig konnten“ (Bracken S. 65). Erziehung zur Knechtschaft diente ja auch seinen eigenen Interessen. Ueberdies brauchte er gelehrte Funktionäre als höhere Beamte und solche konnte ihm Jahrhunderte hindurch nur der Klerus stellen.
