Die Jünglingsweihen.
Schon auf einer recht frühen Stufe der Kulturentwicklung, sobald die Männergesellschaft die Frauen unterdrückt und einigermaßen feste Form gewonnen hat, finden wir eine soziologische Erscheinung, die zwar mit der Schule noch nicht in Parallele zu setzen ist, aber doch dem Wesen nach eine Art Vorstadium für sie bedeutet: die Jünglingsweihen. Ihr Wesen hat der Wissenschaft viel Kopfzerbrechen gemacht. Es besteht, ganz kurz skizziert, darin, daß die in das Alter beginnender geschlechtlicher Reife etwa gelangenden Knaben eine längere oder kürzere Zeit aus der mütterlichen Familie, der sie bislang angehörten, herausgelöst, isoliert und autoritativen Personen (etwa den Priestern oder den älteren Männern) überliefert werden, welche sie dann einem — oft Wochen dauernden — Kursus von Pubertätsriten unterwerfen, nach deren Abschluß sie unter die vollberechtigten, am Kriegsdienst teilnehmenden Männer des Stammes aufgenommen sind und an allen deren Rechten teilhaben.
Zu diesen Jünglingsweihen gehören hie und da auch Unterweisungen aller Art, so über die Gebote des (ihnen fürderhin offenstehenden) Sexuallebens, insbesondere das Verbot des Inzestes, die Technik von Jagd und Fischerei, Handwerk aller Art und Anfertigung der dazu erforderlichen Geräte, die Tänze und Gesänge des Stammes, den Götterkultus, Erzählungen von Kriegszügen und dem Verhältnis zu anderen feindlichen Stämmen, etwaige Geheimsprachen, die Zeichen des sog. Männerhauses und die Geheimnisse des Männerbundes, den Totemismus, Einprägung des den alten Männern schuldigen Gehorsams und der diesen vorbehaltenen Speisen usw. Alle diese Lehren aber sind Nebensache. Das Wesentliche und allenthalben Uebereinstimmende ist eine brutale, sinnlose Quälerei mit allen erdenklichen Mitteln: vor allem Peitschen mit Ruten, Stöcken und Gerten, Keulenschläge, Ausreißen von Haaren und Zähnen, Durchschneiden von Sehnen, Schröpfen und Aderlassen, Festbinden, massenhaften Stichen von Bienen und Ameisen aussetzen, Aufhängen in stickigem Rauch zur Erzeugung von Atemnot, oder an Haken, die durch das Fleisch getrieben werden, Brennen mit Feuer, Verletzungen des Penis (sei es durch Beschneidung der Vorhaut, sei es durch Längsaufschneidung der Urethra oder Durchstechung), Hodenexstirpation, Verletzungen der Nase, der Ohren, Beraubung des Schlafes und dergleichen mehr in raffinierter Erdenkung und
Ausführung.[4]
Die Soziologen haben sich die phantastischsten Ideen erdacht, welchen Grund oder Zweck diese Brutalitäten sollten haben können: Die Erprobung von Mut und Standhaftigkeit, die Gewöhnung an die später im Kriege zu gewärtigenden Schmerzen, die Erleichterung des Sexualaktes oder umgekehrt die Einschränkung einer zu großen Fortpflanzung, die symbolische Darstellung des Sterbens und Neu-Wiederauferstehens, ja sogar die Psychoanalyse ist herangezogen worden und hat zu den abenteuerlichsten Märchen herhalten müssen. Das beste wohl darüber hat Erhard Eylmann geäußert („Die Eingeborenen der Kolonie Südaustralien“, Berlin 1928, S. 246 ff.). Er beurteilt die Knabenweihen einfach als planmäßige Einschüchterungen, die „die Jünglinge zu willenlosen Werkzeugen der Aeltesten machen“:
„Um die jungen Männer, die ziemlich zwanglos in der Gesellschaft der Weiber aufgewachsen sind, bei der Mannbarkeitserklärung mit einem Schlage zu willenlosen Sklaven von Sitte und Herkommen zu machen, unterwirft man sie einer Reihe sehr harter Prüfungen, durch die sie mit eiserner Strenge zu blindem Gehorsam gezwungen werden.“ Er meint, „daß die Aeltesten in der Mehrzahl der Fälle wohl nicht imstande wären, mit Waffengewalt ihren Willen gegenüber einer unbotmäßigen Männerwelt durchzusetzen“, und demnach die Gefahr fürchten, „daß kleinere Gesellschaftsverbände durch ihr Bestreben, sich Sonderrechte zu verschaffen, den Fortbestand der gesellschaftlichen Vereinigung (d. h. alten Kalibers, d. Vf.) in Frage stellen könnte.“ Er fragt daher: „Wie bringen die Aeltesten es nun zuwege, daß alle übrigen in Furcht und Abhängigkeit gehalten werden?“ Sie unterwerfen in einem Alter, „wo das Seelenleben des jungen Burschen, dessen Gemüt ja noch recht empfänglich sein muß, da es nur wenige tief gehende Eindrücke bekommen haben kann“, die jungen Leute einer hochgradig suggestiven, körperlich und seelisch gleich nachhaltigen Beeinflussung, wodurch dann erzielt wird, „daß aus den ungebändigten jungen Burschen brauchbare Mitglieder des Gesellschaftsbundes werden“. Die den Schluß bildenden äußerst schmerzhaften Prozeduren der Beschneidung und Tätowierung, welche der Soziologie auch so große Rätsel aufgegeben haben, sind dann als äußerlich erkennbare Narben nicht das geringste anderes, als ein jederzeit bleibendes Zeichen der überstandenen Weihehandlung, d. h. spielen in der Praxis genau dieselbe Rolle, wie in unseren schlichter und milder gewordenen Zeitläuften das Abgangszeugnis aus der Volksschule oder dem Gymnasium, zugleich die Naturuniform des betr. Stammes. Die Form der „Einschüchterung muß unter Verhältnissen, wo dieselbe nur wenige Wochen dauern kann und naive Formen haben muß, begreiflicherweise entsprechend brutaler und drastischer sein, als in zivilisierten Zeiten. Demnach aber ersetzt offenbar die „Jünglingsweihe“ unsere „Schule“: eine planmäßige, zielbewußte Einschüchterung der Jugend und Untergrabung jedes etwaigen Gedankens, einmal gegen den Stachel der Tradition löcken zu wollen.
[4] Vgl. Dr. Moritz Zeller „Die Knabenweihen“ (Paul Haupt, Bern 1923). — S. a. Dr. Walther Borgius „Die Pubertätsweihen“. (Ztschr. f. Sex.-Wiss. 1925, Heft 4, Juli 1925, S. 117—127.)
