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Die Fortbildungsschule.

Aber mit der bloßen allgemeinen Volksschule ist den Interessen des Staates noch nicht Genüge getan. Zunächst hat man den Schuldienst quantitativ tunlichst auszudehnen gesucht, damit die Kinder nur ja möglichst wenig Zeit für sich selbst übrig behalten. Müller-Holm sagt:

„Im Zeitalter der Aufklärung . . . begnügten sich selbst Gymnasien mit 20-24 Unterrichtsstunden wöchentlich. Damit würde heute keine Volksschule auskommen zu können glauben; manche kommen bis auf 36. Mit all diesem haben aber die Schultyrannen ihr Programm noch lange nicht erschöpft: Auf die Volksschule türmt man jetzt die Fortbildungsschule. Damit komme ich, . . . .
auf den Zwang des Staates, der die Schule als ein Machtmittel ansieht“. (S. 97.)

Kerschensteiner („Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend“, K. Villaret, Erfurt 1909) fordert daher eine „den jungen Staatsbürger bei seiner Arbeit packende“ (S. 40) obligatorische Fortbildungsschule — und zwar auch auf dem Lande und für beide Geschlechter! — bis zum 18. Lebensjahre und tunlichst eine noch länger dauernde fakultative (S. 23), — eine ganz gewaltige Erweiterung der staatlichen Erziehungsbereiches! Die „staatsbürgerliche Erziehung“ soll ja „der Kern- und Angelpunkt der ersten staatsbürgerlichen Erziehung“ sein, für welche die Handwerksmeister und sonstige berufstechnische Lehrkräfte nicht geeignet seien. „Soll aber diese obligatorische Fortbildungsschule eine wertvolle Erziehungsmacht (!) im öffentlichen Schulwesen bilden, so muß sie sich auf die ganze Lehrzeit des Lehrlings erstrecken und darf auch nicht ungelernte Arbeiter und gänzlich Berufslose frei lassen (!). Und soll ihr erzieherischer Einfluß Kraft gewinnen, gegenüber dem Einfluß des Lebens, so muß sie wöchentlich 8—10 Stunden Unterricht umfassen (!), und zwar zu einer Zeit des Tages, in der der Schüler noch die nötige Empfänglichkeit für geistige und sittliche Anregungen besitzt. Soll sie endlich nicht bloß für technisch-intellektuelle, sondern vor allem auch für staatsbürgerliche Erziehung wertvoll sein, so muß sie folgende Unterrrichtsgruppen umfassen: praktisch-technische, theoretisch-berufliche, praktisch-staatsbürgerliche Unterweisung vom 14. bis 20. Lebensjahre. Vom theoretisch-staatsbürgerlichen Unterricht klagt Kerschensteiner, „daß dieser Unterrichtsstoff einem starken Mangel an Interesse begegnet“. Man müsse daher an die Geschichte des Handwerks und der Fabrik, an Waren- und Werkzeug-Kunde anknüpfen, und „muß auch wirkungsvolle Momente der vaterländischen Geschichte oder charaktervolle sittliche Gestalten . . . . . . mit einbeziehen“ (S. 56).

Sowohl die „staatsbürgerliche Erziehung“, wie die ihr dienende Fortbildungsschule plante der Staat vor dem Kriege ganz offensichtlich als Schutzmaßnahmen gegen den wachsenden Einfluß der Sozialdemokratie. So schrieb die Dtsch. Tagesztg. vom 17. Jan. 1910 ganz offenherzig, „daß der Wunsch, die schulentlassene Jugend vor der sozialdemokratischen Verhetzung besser als bisher zu bewahren, auch zu Erwägungen im Schoße des Staatsministeriums geführt und auch bereits auf die Forderung des Fortbildungsschulunterrichts, wie aller Bestrebungen, die Jugend in gesundem und patriotischem Geiste zu erziehen, eingewirkt hat“.

Die Fortbildungsschule an sich existiert bekanntlich seit Jahrzehnten. Durch die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1860 sind die Unternehmer und Lehrherren von Arbeitern unter 18 Jahren verpflichtet, diesen Zeit zu ihrem Besuche zu geben. Die Novelle von 1891 hat den Gemeinden das Recht gegeben, ihren Besuch zu erzwingen. Sie waren als geistige Waffe gegen den „Umsturz“ gedacht. (Daher erklärt sich auch ihre Beschränkung auf die männliche und städtische Jugend. Denn das Land schien umsturzsicher und die Frauen wählten damals noch nicht. Die weitere Entwicklung ließ das nicht als ausreichend erscheinen.)

Es ist nur selbstverständliche Konsequenz, daß nunmehr die heute herrschenden republikanischen Parteien dahin tendieren, dasselbe Mittel im umgekehrten Sinne geltend zu machen. Wenn dies bisher nicht schon stärker geschehen ist, so ist der einleuchtende Grund dafür, daß die herrschenden Parteien in ihren Grundanschauungen zu sehr auseinandergehen, als daß sie gerade auf dem Gebiete der Jugenderziehung zu einer straffen Aktion kommen konnten. Aber je einheitlicher sich im Laufe der Zeit der im Staate herrschende Geist gestaltet, desto energischer wird er sich auch des Machtinstrumentes der Jugenderziehung bemächtigen.

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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