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Die Antike.

Jedem Gebildeten mehr oder weniger bekannt ist die staatliche Ordnung und Regelung der Jugenderziehung in der Antike. Sie spiegelt die allgemeinen Zustände der damals ständischen Gesellschaft vorbildlich wieder. „Die wesentliche Beschäftigung dieser ständischen Gesellschaft der Hellenen war der Krieg“ sagt Barth (S. 95) .. Darum war es durchaus notwendig, daß die Vorbereitung zum Kriege der wichtigste Teil der hellenischen Erziehung wurde . . . Ihr diente die Gymnastik der Jugend, die bei allen hellenischen Stämmen von Staats wegen organisiert war.“ Sowohl die Gymnasien wie die Palästren waren Eigentum des Staates, die an ihrer Spitze stehenden Lehrer und Leiter staatlich besoldete Beamte. „Die Kosten der öffentlichen Erziehung wurden aus den Erträgnissen der Staatsdomänen und aus den Steuern der Periöken gedeckt (Grasberger, S. 566).

Die Ziele der Gymnastik waren „die strenge Zucht, die zum Kriege nötig ist, und die Summe der für den Krieg Erforderlichen Fertigkeiten“. Letztere sind die des griechischen Fünfkampfes: Springen Laufen, Ringen, Speerwerfen und Diskuswerfen. „Der gefeiertste Mann war in der hellenischen Blütezeit der hellenischen Republiken nicht der Denker, noch der Dichter, sondern der Sieger in den olympischen Wettkämpfen“ (Barth, S. 97), der sogar das Recht auf eine Statue in seiner Vaterstadt hatte“ (98). Auch Gesang, Tanz und Instrumentenspiel bildeten damals ein nationales Phänomen und dienten patriotischer Erhebung, was wir heute nur noch in vereinzelten Ueberbleibseln nachempfinden können (die anstachelnde und mitreißende Wirkung des Regimentsmarsches, der Nationalhymne). Sogar bestimmte Instrumente hatten einen durchaus nationalen Gefühlscharakter; so war in Athen die Kithara, in Theben die Flöte das Nationalinstrument. Demgemäß war in den wichtigsten Staaten auch die Musik staatliches Unterrichtsfach und trug einen ganz anderen Charakter als unsere heutige Musik. Dagegen war der geistige Unterricht, der politisch-militärisch damals noch nicht ins Gewicht fiel, Privatsache, er wurde von Freigelassenen ausgeführt und war, wie jede Lohnarbeit, über die Achsel angesehen (101).

Alle Teile der staatlichen Erziehung „waren mit harter Zucht verbunden“
. . . Was der bekannte Vers des Mänander: ὁ μῂ δαρεὶϛ ἄνθρωποϛ οὐ παιδεύεται im allgemeinen empfiehlt, finden wir von der Praxis nur allzusehr befolgt: Die Eltern, die Turnlehrer, die Kitharisten und Elementarlehrer, alle hatten das Recht und die Gewohnheit, den Knaben zu schlagen. Nicht umsonst trugen die Erziehungsbehörden als Zeichen ihrer Würde einen Stab, nicht umsonst wird der Pädotribe immer mit Rute, Geißel oder Stock abgebildet. Im dritten Jahrhundert vor Christo gibt der Kyniker Teles noch folgende Schilderung vom Leben der griechischen Jugend:

„Ist der Knabe der Wärterin entschlüpft, dann befaßt sich mit ihm der Pädagoge, der Pädotribe, der Elementarlehrer, der Musik- und Zeichenlehrer. Mit der Zeit gesellt sich dazu noch der Rechen- und Meß-Künstler und der Pferdebereiter. — Am frühesten Morgen steht er vom Lager auf, niemals hat er eine freie Stunde. — Er ist kaum Ephebe, abermals fürchtet er sich, jetzt vor dem Kosmeten, dem Pädotriben, dem Fechtmeister, dem Gymnasiarchen; von allen diesen wird er gezüchtigt, überwacht, schikaniert. Ist er dann über die Ephebenzeit hinaus und bereits 20 Jahre alt, hat er noch immer Furcht und hütet sich vor dem Gymnasiarchen und dem Strategen. Heißt es irgendwo Posten stehen, so steht er dort; oder eine scharfe Nachtwache halten, so hält er sie; oder die Schiffe bemannen, so geht er auf die See“ (Lorenz Grasberger „Erziehung und Unterricht im klassischen Altertum“, Würzburg, 1881. II, 99; Grasberger II, 92/93: „Wie verschieden auch über die Frage der körperlichen Züchtigung gedacht worden sein mag, so dürfte der Nachweis ihrer durchgängigen Anwendung nicht schwer fallen. In der altattischen Erziehung wurde der Stock, wie in der Schule, so auch im Hause, häufig angewendet; noch die Epheben, die Jünglinge mit achtzehn Jahren, hatten in den Gymnasien den Stock der Vorstände dieser Anstalten, der Gymnasiarchen, zu fühlen. Inwiefern freilich die spartanische Knabengeißelung als Kultushandlung eine tiefere Bedeutung hat (??), können wir hier nicht untersuchen. Bekanntlich hatten in Sparta die Knaben, auf daß sie sich frühzeitig in den Gewohnheiten und Listen des Krieges übten (schmieriger, verlogener Vorwand), Erlaubnis, Lebensmittel zu stehlen (wahrscheinlich ließ man sie hungern, um sie dazu anzureizen!), nur durften sie sich nicht dabei ertappen lassen. Wer einen solchen Dieb ertappte, hatte die Pflicht, ihn auf der Stelle zu züchtigen oder es dem Paidonomos anzuzeigen, der die Strafe dann durch die Peitschenträger (μαστιγοϕόροι), welche ihn stets begleiteten (!) vollziehen ließ (Plutarch, Lyk. 17) und stets als Generalprofoß Straßen, Ringplätze und Kasernen der Jugend besichtigte. Allein ungeachtet der häufigen und selbst grausamen körperlichen Züchtigungen bei den Spartanern läßt sich die Behauptung aussprechen und festhalten, daß eine solche Menge raffinierter und selbst grausamer Schul- und Instituts-Strafen für Knaben durch Nachsitzen, Einsperren, Hungern usw., wie sie noch immer in der modernen Erziehung durch Verkehrtheit, Unfähigkeit und Egoismus der Beteiligten, trotz Basedow, eine Art Bürgerrecht behaupten und nicht selten an Leib und Leben schädigen, bei aller Strenge der athenischen Pädotriben und der „schlägereichen“ römischen Schulmeister nicht erweislich ist.“

Auch die Theorie betonte allenthalben kritiklos die Erziehung der Jugend als Staatsangelegenheit, da in engstem Zusammenhang mit dem politisch-militärischen Leben des Staates stehend. Plato und Aristoteles lassen keinen Zweig derselben vom Staate ungeregelt und man weiß ja, daß ihre theoretischen Ausführungen sich von der praktischen Wirklichkeit nicht wesentlich entfernten, jedenfalls nichts prinzipiell Neues einführten. In Platos „Staat“ gehört das Kind schon mit dem dritten Jahre prinzipiell dem Staate. Und überall wird Körper, Geist und Seele gleichermaßen zum Staatsdienst, speziell zum Kriege, vorbereitet. Sogar um die den Kindern erzählten Sagen und um die Art ihrer Spiele sollen die „Pädanomen“ sich kümmern; sogar, welche Tonarten der Musik zu gebrauchen oder zu meiden sind, wird unter dem Gesichtspunkt des Staatsinteresses vorgeschrieben. Der Krieg ist eben die spezifische Betätigung des Staates und daher die höchste und wesentlichste Leistung des Gemeinwesens.

Die altertümlichsten Zustände haben sich bekanntlich wie auf allen Gebieten, so auch auf dem der Erziehung, in Sparta erhalten. Hier galt noch in späten Zeiten der Einzelmensch, wie das Haus, nur etwas, soweit es dem Staate diente. Das Ephebentum, das sich an die [vom 7. bis vollendeten 18.] Schuljahre anschloß und etwa unserer militärischen Dienstzeit verglichen werden kann — die Jünglinge wurden dann zu militärischen Dienstleistungen, Marschübungen, Garnisondienst usw. verwendet und angelernt — dauerte in Sparta bis zum 30. Jahre, während sie in dem uns bekannten Athen nur zwei Jahre umfaßte. Hier treffen wir schon in heroischer Zeit eine umfassende Staatspädagogik und Lykurgos bezog dann seine ganze Gesetzgebung auf die Erziehung (vgl. Plutarch „Lykurgus“ cap. 13/14). Aber auch in solchen hellenischen Staaten, wo die Erziehung, äußerlich betrachtet, einen mehr privaten Charakter trug, keinen öffentlichen, „hatte sie dennoch mit einer solchen ihrem Wesen nach die gleiche Tendenz, insofern sie von Seiten des Staates den Impuls und die Richtung empfing und durch das ehrwürdigeννόμιμὸνὸbedingt war“ (Dr. L. Grasberger „Erziehung und Unterricht im klassischen Altertum“, Würzburg, Stahlsche Buch- und Kunst-Handlung, 1881, III, S. 556).

In Rom, wo ja an sich die geistige Bildung gering eingeschätzt wurde, scheint sich die Jugenderziehung staatlicherseits so ziemlich auf die militärische Schulung der Bürger beschränkt zu haben, alles weitere etwa darüber hinausgehende der patria potestas überlassen geblieben zu sein; doch wachte der Zensor darüber, daß sich keine dem Staat unerwünschten Sitten und Bräuche in die Erziehung der Jugend einschlichen, und der pater familias war verpflichtet, jedem Sohne die Gesetze der XII Tafeln zu lehren, welche jeder junge Römer auswendig wissen mußte (Barth, 109). Später, wenigstens in der römischen Kaiserzeit, scheinen Schulen mit Lehrern als Gemeindebeamten bestanden zu haben. Wie durchaus im Hinblick auf den Staat die Unterweisung eingestellt war, zeigt das bekannte Wort Ciceros: „Welches größere und bessere Geschenk können wir dem Staate darbringen, als wenn wir die Jugend unterrichten und erziehen!“

Zusammenfassend sagt Barth (S. 111): „Wenn wir so die Erziehung in der ständischen Gesellschaft des Altertums, des amerikanischen sowohl wie des asiatischen und des europäischen überblicken, so finden wir überall die Zucht streng, die Unterweisung, den Unterricht, die Belehrung durchaus nur den Zwecken der Gesamtheit“ (lies: des Staates), „nicht dem Behagen des Einzelnen dienend“.

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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