Der Pietismus.
Wennschon somit in den deutschen Ländern nunmehr eine formell und offiziell rein staatliche Volksschule eingerichtet war — im Ausland blieb es meist noch lange bei einer überwiegend religiösen Unterweisung der Jugend durch religiöse Gemeinschaften (so in Frankreich der Doktrinarier bzw. Ursulinerinnen und namentlich der Jesuiten) — und wennschon die Aufnahme von Realien neben dem rein religiösen Lesestoff offiziell sichergestellt war, so blieb doch auch im deutschen Gebiet der Schulunterricht ganz und gar vom kirchlichen Geist durchdrungen. Dies wurde noch wesentlich stärker, als sich in gewissem Gegensatz zu der in der Landeskirche immer mehr Geltung gewinnenden verknöcherten Orthodoxie und scholastischem Dogmatismus und Ausbildung eines veräußerlichten Kirchentums der auf individuelles gefühlsmäßiges Seelenheil hinarbeitende, aber auch desto feindseliger jeder individuellen Bildung gegenüberstehende Pietismus sich ausbreitete und an maßgebenden Stellen Herrschaft gewann, wo man der Ausdehnung solchen Geistes in der Volksschule aus begreiflichen innerpolitischen Tendenzen heraus nur gern entgegenkam. Die vom Pietismus propagierten Tugenden waren wie ausgeklügelt diejenigen, die den Fürsten bei ihren Untertanen erwünscht sein mußten. Benjamin Franklin faßt in seinen (bei Sombart „Der Bourgeois“, Duncker & Humblot, Leipzig-München 1913, S. 154 f., auszugsweise wiedergegebenen) Memoiren folgende Haupt-Bürgertugenden, denen er nachzuleben strebt, zusammen: Mäßigkeit, Schweigen, Ordnung, Entschlossenheit, Genügsamkeit, Fleiß, Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit, Mäßigung, Reinlichkeit, Gemütsruhe, Keuschheit und Demut. Sie entsprachen ungefähr auch dem sittlichen Ideal des Pietismus, der sie entsprechend religiös untermauerte. Spener (1635—1705) brachte die Katechesierungen wieder in Aufnahme, die schon in vielen süddeutschen Gebieten aufgenommen, nach seiner Berufung zum Oberhofprediger in Dresden durch sächsischen Landtagsbeschluß für das ganze Kurfürstentum eingeführt wurden; und im gleichen Geiste wurde Aug. Herm. Francke (1663-1727), der Gründer des Waisenhaus- und Armenschul-Wesens in Preußen, maßgebend, während er in etwas maßvollerer Art in Württemberg das Kirchenregiment selbst für sich gewann. In Preußen stand namentlich Friedrich Wilhelm I. unter seinem Geist. Die byzantinische Legende hat den preußischen Soldatenkönig ganz besonders zum „Vater der Deutschen Volksschule“ gestempelt. Man bedarf wohl keiner großen psychologischen Einsicht, um sich zu sagen, daß dieser roheste und ungebildetste Patron, der je auf einem Hohenzollernthron gesessen hat, — dessen einzige Freude seine „langen Kerls“, dessen einzige „geistige“ Erquickung die derben Späße des Tabakkollegiums waren, — der mit dem ingrimmigen Ressentiment des beschränkten Kopfes jede Spur von Bildung verachtete, haßte und verfolgte, wo er sie fand, seinem begabten Sohne dessen Bildungsbedürfnis geradezu aus dem Leib zu prügeln suchte, — daß nicht ausgerechnet dieser üble Banause den Drang verspürt haben dürfte, bei den breiten Massen des von ihm beherrschten Volkes „die Bildung zu heben“. Aber die Volksschule kam ihm wundervoll zu Paß als Institution zur planmäßigen Dressur bequemer und willfähriger Untertanen. Inhaltlich beschränkte sich diese „Schule ausschließlich auf eine flache Christenlehre; als „Lehrer“ fungierten Dorfhandwerker und dergleichen, die lesen, schreiben meist selbst kaum konnten und vornehmlich die Pflicht hatten, Sonntags dem Ortspfarrer als Küster und Kantor, Kirchendiener und Glöckner dienstbar zu sein, und daneben während der kalten Monate von der Ernte bis zur Saat neben der oft gleichzeitigen Ausübung ihres Handwerks den Dorfkindern den Katechismus einzubläuen.
Der Pietismus züchtete eben alle „bürgerlichen Tugenden“ und deshalb wurde er von den Fürsten allenthalben willkommen geheißen und insbesondere für den Schulbetrieb begünstigt. Noch zu Franckes Lebzeiten wurden denn auch in fast allen evangelischen Ländern in seinem Geiste Armenschulen und Waisenhäuser angelegt, Schulordnungen publiziert und Schulbücher gedruckt. Wie der Betrieb in den Halleschen Stitfungen war, besagt schon der Umstand, daß die Kinder darin täglich fünfundeinehalbe Stunde Religionsunterricht hatten, wozu dann noch jeweils zwei „Betstunden“ kamen: (vgl. „Ordnung und Lehrart der Waisenhaus-Schulen“ in „A. H. Franckes Pädagogische Schriften“, hsgb. von G. Kramer, Langensalza 1876, S. 188—246, bes. S. 225). Schmid (IV, 1; S. 232) berichtet darüber: „Zur Schule müssen die Kinder nicht nur täglich vor- und nachmittags, sondern auch Sonntags vor und nach der Kirche kommen. Denn wenn sie, wie in den meisten Schulen gebräuchlich, Mittwoch und Sonnabends Feiertag“ (d. h. den Nachmittag frei!) „haben und Sonntags hingehen mögen, wo sie wollen, so werden sie dadurch mehr zerstreut und oft sehr verwildert (!), daß die Präzeptoren genug zu tun haben, mit dem Anfang der Woche sie wieder in einige Ordnung zu bringen.
Der Hauptzweck der Schulen ist die Gottesfurcht (!). Deshalb wird mit ihnen nicht nur fleißig gebetet, sondern auch Gottes Wort und der Katechismus Luthers sowohl in der Kirche als Schule täglich getrieben.
Daher werden die Kinder täglich eine Stunde vor der Betstunde durch einen gewissen Katecheten im Katechismus unterrichtet und dann . . . in die Betstunde geführt.“ —
