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Das Prüfungs-Unwesen.

Einen besonders wichtigen Schritt aber tat der Staat dann noch auf dem Gebiete des höheren Schulwesens, dem ohnehin angesichts des sich immer mehr fühlbar machenden Mangels an gebildeten Beamten für das weltliche, wie das Kirchen-Regiment die Hauptsorge des Königs galt. (Clausnitzer-Rosin, S. 2): die Einführung der Examina, insbesondere des Abiturientenexamens beim Gymnasium. Durch Erlaß des Oberschulkollegiums vom 23. Dezember 1788 wurden die Provinzialschulkollegien angewiesen, jährlich zu Neujahr und Johanni unter Vorsitz eines staatlichen Kommissars an allen gelehrten Schulen die Abiturienten auf ihre Kenntnisse in den alten und neuen Sprachen, in Deutsch und den Schulwissenschaften, besonders Geschichte, schriftlich und mündlich zu prüfen und darauf ein Zeugnis auszustellen.

Ueber die verhängnisvolle Wirkung des Examenswesens sind sich heute alle Fachkreise einig: „Ganz abgesehen davon, daß, wo ein Examen in Aussicht ist, der Schüler dauernd unter der Sorge steht, ob er es bestehen wird, vor allem ist das ganze Lernen und Lehren, aktiv und passiv, vollkommen unter den Gesichtspunkt eingestellt, daß die Prüfung bestanden werden muß. Da nun Prüfungen naturgemäß sich nur auf sinnfällige Aeußerlichkeiten beschränken können und überdies jeder Schüler in jedem Fach auch bei den günstigsten Verhältnissen nur eine relativ sehr kurze Zeit geprüft werden kann, und da überdies die Menschen bekanntlich verschieden veranlagt sind und es — neben Examenstalenten, welche mit ein paar Wissensgroschen klappern können, daß es klingt, als hätten sie ein Vermögen in der Tasche, welche mit Geschick und Geistesgegenwart unbequeme Fragen umbiegen und ablenken können und durch ein gewandtes Mundwerk verblüffen können, — andere gibt, denen bei an sich reichem Wissen just im Augenblick nicht das Gefragte einfällt oder die zu schüchtern sind, ihr Wissen zu zeigen, so ist über den faktischen Unwert der Prüfungen heute eigentlich nur eine Stimme.“ (Ernst Müller-Holm, Die Zwangsschule, S. 107.)

„Um den ganzen Widersinn der an unseren Schulen abgelegten Examina, die ganz unglaubliche Oberflächlichkeit, die dabei herrscht, zu erkennen, muß man dabei als Prüfender beteiligt gewesen sein. Von all den unzähligen Laien, die auf die Examina schimpfen, ahnt kaum einer, in welcher Weise so ein Examen, das doch für zahlreiche Menschen eine Lebensfrage . . . . ist, übers Knie gebrochen wird“. M.-H. schildert dann den Verlauf eines solchen Kollektivexamens und sagt: „Welche Rolle da Zufälligkeiten spielen können und wieviel selbst im günstigsten Falle die Prüfenden von den Schülern zu sehen bekommen, das mag sich jeder selbst sagen“. Aber: „Man mag über die pädagogische Unzulänglichkeit, ja Schädlichkeit dieses Mittels noch so oft, so überzeugend dartun, danach fragt die Obrigkeit nicht. Ist doch über die Schädlichkeit der Examina seit fünfzig Jahren und länger nur eine Stimme, haben doch die berufensten Autoritäten sie in Grund und Boden verdammt, und dennoch: Hat die Regierung je nur einen Finger gerührt, um sie einzuschränken?“ (ebd. 102).

Die Fachpädagogen sind sich längst darüber einig, daß das Examenswesen ein grober Unfug ist: durchaus unzulänglich, um ein Urteil über die von dem einzelnen Schüler erlangte Reife und Bildung zu geben, höchst nachteilig in seiner Wirkung auf die Schülerschaft, sowohl auf ihre Nerven und ihre Schulmoral, wie auf die Art ihres Lernens. Warum wird das alte Uebel dennoch weiter aufrecht erhalten?

Man antwortet heute stets darauf, der Staat, welcher die Gymnasien usw. erhalte und leite, müsse eine Garantie dafür haben und geben, daß den Universitäten nur solche Abiturienten zugeleitet würden, die sich dem akademischen Studium mit Erfolg unterziehen könnten. Die objektive Unrichtigkeit dieser Begründung erhellt aus nichts besser, als aus der Tatsache, daß bei den ersten Versuchen mit solchen Reifeprüfungen in Preußen 1728 (Halle) und 1729 (Königsberg) sowie der das einheitliche zu fordernde Mindestmaß festsetzenden Königlichen Verfügung von 1735 von Rücksicht auf die Universitäten noch gar nicht die Rede war und daß selbst die Instruktion von 1788, nach welcher „alle von öffentlichen Schulen abgehenden Jünglinge vorher auf der von ihnen besuchten Schule geprüft werden und ein detailliertes Zeugnis über ihre dabei befundene Reife oder Unreife erhalten“ sollen, ein Nichtbestehen der Prüfung nicht im geringsten den Besuch der Universität unterband oder auch nur erschwerte. Lediglich Freitische und Stipendien wurden dann versagt. Sonst aber, heißt es in den Bestimmungen, „will man die bürgerliche Freiheit nicht so weit beschränken, daß es nicht einem Vater freistehen sollte, auch einen unreifen und unfähigen Jüngling zur Universität zu schicken“. Und auch die bei der großen Neuordnung des Schulwesens durch Wilhelm von Humboldt 1812 ausgearbeitete Prüfungsordnung, welche zum ersten Male die Klassifizierung der Prüfungsergebnisse in I „Unbedingt Tüchtige“, II „Bedingt Tüchtige“ und III „Untüchtige“ einführt, denkt noch nicht daran, die dritte Gruppe von der Universität auszuschließen; man überließ es vielmehr der Universität, ihre Qualitäten vom Gesichtspunkt der Tauglichkeit für akademische Anforderungen aus durch eine Aufnahmeprüfung zu klären! Das Bestehen der Abgangsprüfung hatte also für die Universität nur den Sinn, daß sie unter solchen Voraussetzungen von einer Aufnahmeprüfung als überflüssig absah.

Wohl aber war von vornherein die Prüfung nicht etwa dem Lehrerkollegium allein überlassen, sondern vorgesehen, daß „ein königlicher Kommissar aus dem Konsistorium“ (der heutige „Schulrat“) der Prüfung beiwohnte. Das gibt uns den Fingerzeig für die eigentliche Bedeutung der Prüfung: Der Kommissar (Schulrat) war nicht etwa, wie ein naives Gemüt meinen könnte, als Sicherheitsmaßnahme für den Schü1er gedacht, um etwaige ungerechte Behandlung eines solchen zu verhindern, sondern als Kontrollinstanz für den Staat gegenüber den Lehrern, ob diese sich darin, was und wie sie unterrichteten und was sie den Schülern faktisch beibrachten, auch korrekt an die ihnen vom Staate zur Wahrung seiner Interessen gegebenen Vorschriften hielten.

Gerade die Zeit, in welche die Einführung der offiziellen Prüfungen fällt, bildet ja den Höhepunkt der Bevormundungstechnik. Der Historiker Egon Fridell sagt vom Schulbetrieb im damaligen Oesterreich („Der Kaiser Josef“. Voss. Ztg. vom 21. August 28): „Die Einteilung der Lektionen war so genau vorherbestimmt, daß man in Wien in jeder Minute wußte, welche Seite des Lehrbuchs jetzt von den Schulkindern der ganzen Monarchie gelesen wurde“. Wenn dies auch heute nicht mehr ganz so gilt, wie in der Hoch-Zeit des aufgeklärten Absolutismus, grundsätzlich hat der Staat am Prinzip der Reglementierung festgehalten. Wenn er aber die Schule bevormunden will, so muß er einleuchtenderweise auch Mittel und Wege finden, um die Durchführung seiner Vorschriften zu kontrollieren. Solche Möglichkeiten gibt es zwei: Die eine ist die Inspektion, wie sie in den examenlosen Volksschulen geübt wird: „In der Volksschule ist der Herr Inspektor ein häufiger Gast, der sich oft auf ganze Wochen in der Schule wohnlich einrichtet und in alle möglichen Dinge seine Nase hineinsteckt.
. . . . Manche tun noch ein übriges: sie lassen sich die Klassenschränke öffnen und sehen nach, ob Schwamm, Tafeltuch und Lineal in gehöriger Ordnung daliegen. Sie messen nach, ob der Rand der Hefte nicht zu breit und nicht zu schmal ist. In den Stunden passen sie auf, ob auch alle Kinder die Hände auf dem Tisch, den Rücken an der Banklehne haben, und was dergleichen hochwichtige Dinge mehr sind“ (Müller-Holm, S. 102. NB.: Diese Quisquilien sind für den Staat, dem es vor allem beim Schulbetrieb auf die Disziplinierung der Jugend ankommt, aber gar nicht so unwichtig, wie es dem nur den geistigen Gewinn im Auge habenden Autor scheint). „Aufsicht ist nötig . . . . . Aber sie ist trotzdem ein sehr klägliches Mittel. Nur die allergröbsten Pflichtwidrigkeiten kann sie erfassen und auf der anderen Seite ist der Schaden, den sie stiftet, wahrhaft unberechenbar. Wenn man aber auf sie verzichtet, muß man zum Examen greifen. In seinen „Deutschen Schriften“ erklärt Paul de Lagarde, durch den Examensunfug habe Preußen — und das wolle wahrlich viel sagen — alles wieder wettgemacht, was es auf dem Gebiet des Schulwesens Gutes gestiftet habe . . . . . Er vergißt, daß Preußen, wenn es überhaupt auf dem . . . . .
Wege der Bevormundung der Schule bleiben wollte, mit Notwendigkeit auch zur Einführung des Examenszwanges kommen mußte. Macht man die Schule zur Staatseinrichtung, regiert man sie vom grünen Tisch aus,
. . . . . so darf man sich nachher über die Früchte des Bürokratismus nicht wundern. De Lagarde glaubt (ebenso wie die große Menge), die Examina seien der Schüler wegen da. Nicht doch! ihr Hauptzweck ist, die Lehrer vor Seitensprüngen zu bewahren. Wenn der Staat Lehrer anstellt, so will er sie auch beaufsichtigen . . . . Würden die Examina heute aufgehoben, so müßte morgen eine andere Form der Beaufsichtigung an ihre Stelle treten“ (Müller-Holm, S. 100 f).

Eine besondere Zierde des Examens wurde noch die Zensurierung, mit der es versehen wurde. Es wurde nun im Abgangszeugnis nicht nur bestätigt (um was es sich eigentlich ausschließlich handelte), ob der betreffende Schüler sich das „Pensum“ angeeignet habe oder nicht, sondern ob er es genügend, gut oder sehr gut getan habe. Die moralische Konsequenz war, daß wenn jemand das Ziel „nur“ erreicht hatte, dies eigentlich schon als etwas mir Minderwertiges empfunden wurde, also alle üblen Nebenwirkungen des Examens an sich sich hinsichtlich seiner Zensurierung noch einmal geltend machten.

Die Schule

Ein Frevel an der Jugend


von: Walther Borgius

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Inhalt:

I. Geschichtliches
Ursprünglich freies Aufwachsen der Kinder.
Der Staat als Wurzel des Gehorsams.
Die Jünglingsweihen.
Anfänge des Schulwesens.
China.
Die Antike.
Die Kirche als Schulherrin.
Die spätmittelalterlichen „Stadtschulen“.
Die Reformation und die Schule.
Streben zur Vereinheitlichung des Volkes.
Staatliche Volksschulen.
Der „Bet-Ernst“.
Der Pietismus.
Die Schuldisziplin.
Die Toleranzidee.
Die Schulen des neueren Frankreichs.
Die Schule des neuen Preußen.
Die Schule als Staatsmonopol. — Die Lehrer als Staatsbeamte.
Das Prüfungs-Unwesen.
Das Berechtigungswesen.
Schule und Revolution von 1789.
Süverns Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes.
Die Reaktion.
Bismarck und der Liberalismus.
Die Schulfinanzen zwischen Zollmisere und Sozialistenangst.
Kampf Kaiser Wilhelms gegen die Sozialdemokratie.
Militärische Vorbereitung der Jugend.
Staatsbürgerliche Erziehung.
Die Fortbildungsschule.
Die Produktionsschule.
Das Ethos der Arbeit.
Die Staatsschule, der Fluch der Kindheit.
Das moderne Ausland.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Australien.
Italien.
Rußland.
Kollektivunterricht und Individuum.

II. Grundsätzliches
Die Weltgeschichte.
Die Geographie.
Die deutsche Sprache.
Fremdsprachen.
Die Naturwissenschaften.
Die Mathematik.
Turnen.
Kunst.
Interesselose Kinder.
Die künftigen Formen des Aufwachsens der Kinder.
Das Spiel, die natürliche Funktion des Kindes.
Eingriffe der Schule ins Privatleben.
Die Sklaverei des Kindes.
Die Beseitigung der Schule.
Die Finanzierung der Neuordnung.

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