Das Berechtigungswesen.
Das wirklich Verhängnisvolle ist nun aber das erst am Examenswesen hängende Berechtigungswesen: Dank der verlockenden leichten Methode, mittels der Zeugnisse aus den Bewerbern die besten auswählen zu können, ist ein Erwerbszweig nach dem anderen dazu übergegangen, die Zulassung vom Bestandenhaben bestimmter Schulprüfungen oder Erreichthaben bestimmter Klassenreife abhängig zu machen. So kommt es zu dem „unaufhaltsamen Wettrennen der Berufe um die Hinaufsetzung der Vorbildung. Das überhebt den Anstellenden so bequem der Notwendigkeit, selbst die Augen aufzumachen und sich ein Urteil zu bilden bzw. entschuldigt ihn, wenn seine Wahl unkritisch war. Ein Abbau aus Vernunft ist da auch gar nicht abzusehen. „Solange der Aufbau der Beamtenhierarchie und ihrer Besoldung (!) so stark orientiert ist an dem Vorhandensein bestimmter Schulreifezeugnisse, ist gar nicht daran zu denken, daß der standespolitische Druck (!) auf die Erhöhung der Vorbildung irgendwie geringer wird . . . . Solange mit jedem Jahr verlängerter Schullaufbahn lebenslängliche finanzielle und gesellschaftliche Vorteile verbunden sind, wird natürlich das Wettrennen um diese Jahre andauern, und wenn sie auch für die Anforderungen des Berufes so nutzlos und überflüssig, wie nur möglich wären“ (Gertrud Bäumer „Unser Schulkreuz“, Voss. Ztg. 13. Okt. 28).
In Wirklichkeit steht aber hinter den übrigen Gründen, mit denen das Examens- und Berechtigungs-Unwesen immer noch beschönigt wird, ein ganz anderer, für den Staat viel wichtigerer, aus dem es auch dem Staat trotz aller schönen Reden nur erwünscht ist, daß der Berichtigungsfimmel sich immer intensiver ausgestaltet. Die in den Zeugnissen bestätigten Kenntnisse machen dabei am wenigsten aus. Sie dienen sozusagen nur als Symbol. (So etwa, wie im Ehescheidungsprozeß der Nachweis erfolgter Ehebrüche oder Mißhandlungen nur die eingetretene „tiefe Zerrüttung der Ehe“ dartun.) Das Maß der erzielten Kenntnisse könnte ja auch jederzeit nachträglich festgestellt werden, wo es erwünscht scheint. Das Wesentliche, um das es sich dreht, ist, zu bestätigen, daß der Prüfling 8 oder 10 Jahre getreu und unterwürfig die Schule besucht hat, ihren Vorschriften nachgekommen ist, ihm demnach das Rückgrat gebrochen, mithin er ein „brauchbarer Mensch“, ein ungefährlicher Untertan bzw. Angestellter geworden ist. Die auf der Schule erworbenen Kenntnisse sind ja für das praktische Leben ohnehin nichts wert, — außer gerade Lesen, Schreiben und Rechnen, von deren Vorhandensein sich jeder schnell durch ein paar kurze Fragen überzeugen kann. Aber das Abgangszeugnis gewährt dem Staat die Garantie, daß der von ihm eingeführte Schulzwang, auch ohne alle äußerlichen Anordnungen und Maßnahmen zum Schulbesuch, durch den Druck des Systems selbst aufrecht erhalten bleiben und auch nicht erschüttert werden kann, wenn selbst einmal die Elternschaft in Massen rebelliert oder gar die Schülerschaft selbst streikt: Ohne den Fetzen über abgelegte Prüfungen in der Hand steht auch der begabteste und fleißigste und kenntnisreichste Schüler hilflos in der Welt: Von jedem Pikkolo und Schornsteinfegerlehrling wird heute erst mal Vorlegung des Dokumentes über die erfolgreich durchlaufene Volksschule verlangt, sonst stellt ihn kein Prinzipal an; es gibt ja Massen genug, die sich anbieten und korrekte Zeugnisse in Händen haben. Wem solche fehlen, der ist schon von vornherein soupconnös und eine greifbare Bescheinigung darüber, daß er ein unterwürfiger Schüler war und gewisse Kenntnisse besitzt, hat man dann überhaupt nicht. Wer gar die Schule nicht besucht hat, mag sich auf anderen Wegen die trefflichsten Kenntnisse und Fähigkeiten beschafft haben —, jeder, der über Anstellungen verfügt, wird ihn abweisen und gar die Behörden natürlich und alle für den Staat wichtigen höheren Laufbahnen bleiben ihm strikte verschlossen. So arbeitet die ganze Bevölkerung demütig dem Staat in die Hände und hilft ihm, die Ketten zu schmieden, in welche die Untertanenschaft gelegt wird, und jeden aus einflußreicheren Posten fernzuhalten, der nicht durch ein entsprechendes Prüfungszeugnis dokumentieren kann, daß ihm 8 oder 10 Schuljahre lang das Rückgrat gebrochen ist.
