China:
„Eine vom Staate organisierte Erziehung gibt es nur für die Kinder von Mandarinen.“ Ebenso war im alten Japan „nur die Erziehung der ... weltlichen Aristokratie vom Staate organisiert“ (Barth S. 91). Die staatliche Aktion ist hier um so auffälliger als (mindestens in China) ja die Familie so die maßgebende Organisation in der Gesellschaft geblieben ist, wie nirgends sonst auf der Welt. Aber der Staat erwies schon auf dieser bescheidenen Stufe der Entwicklung die Fähigkeit, seine massiven Herrschaftsinteressen moralisch zu verschleiern: „Der so intensive Familiensinn der Chinesen ist dem Staatsschulwesen nicht hinderlich, sondern förderlich gewesen“ führt Prälat Dr. K. A. Schmidt, Oberstudienrat und Gymnasialdirektor in seiner „Geschichte der Erziehung vom Anfang bis auf unsere Zeit“ aus (Band I „Die vorchristliche Erziehung“, Stuttgart, J. G. Cotta, 1884, S. 75): „Keine Erziehung, bemerkt Meng Tse, sei ohne Ungehorsam, also ohne Erbitterung; Vater und Kinder aber dürfen sich nicht gegenseitig erbittern, wenn die Liebe nicht leiden solle; und darum sei es besser, die eigenen Kinder anderen Lehrern und namentlich öffentlichen Schulen zur Erziehung zu übergeben.“[5] Und andererseits „beständen die beiden Hauptpflichten des Kaisers und seiner Regierung in der Fürsorge für das materielle Wohlbefinden und demnächst für die geistige Bildung des Volkes“. Unter diesen Gesichtspunkten erhielten denn die Chinesen schon vor mindestens 3000 Jahren eine Schulorganisation; ihre Tradition führt sie sogar bis in das zweite oder dritte Jahrtausend vor Christo, ja bis in die mythische Zeit Jaos zurück. Lehrgegenstände waren Bogenschießen und Wagenlenken, Lesen und Schreiben, Musik und religiöse Gebräuche. Später überließ der Staat den eigentlichen Schulbetrieb Privatanstalten, kontrollierte aber streng das Vorhandensein der erforderlichen Anzahl von in seinem Sinn vorgebildeten Lehrern und sorgte durch ein kompliziertes System staatlicher Prüfungen, von deren Bestehen jede Anstellung abhängig ist, für gleichmäßige, korrekte Erziehung und Unterrichtung der Kinder, für geistige Uniformierung der Jugend gemäß seinen Interessen.
Wie überall, wo eine öffentliche Schule entsteht, wird auch in China alsbald das System der körperlichen Mißhandlung der Kinder zur „Bestrafung“ von ungenügenden Leistungen oder anderen Vergehen üblich. In der „Frauenzeitung“ (Beilage der Augsburger Allg. Ztg. vom 2. August 1925) berichtet E. Mann in einem längeren Aufsatz über „Chinesische Kinder“ noch aus der gegenwärtigen chinesischen Schule: „Die Strafen . . . sind sehr auswahlreich: Niederknieen mit einem großen Topf voll kalten Wassers auf dem Kopf; die geringste Bewegung und er wird ausgiebig mit „wohltätigem Regen“ überschüttet. Dem erfrischenden Bade folgt dann noch eine Tracht Prügel mit dem langen, biegsamen Bambusrohr.“
In China ist überhaupt das „Altenrecht“ (lies Kindersklaverei) in besonderem Ausmaß im Schwange. Leopold Katscher „Aus China — Skizzen und Bilder“, (Reklamverlag, Heft 2256, S. 57 ff., „Eltern und Kinder“) bringt interessante Angaben dafür. Ich zitiere S. 61:
„Es gibt kein Gesetz, das die Machtvollkommenheit der Eltern über ihre Kinder einschränken würde. Die Eltern dürfen ihre Kinder sogar verkaufen. Zuweilen verpfänden sie sie an Gläubiger . . . Auch die alten Juden hatten unbegrenzte Gewalt über ihre Kinder und pflegten diese bei Gläubigern zu verpfänden. Eine weitere Aehnlichkeit zwischen den alten Hebräern und den Chinesen liegt darin, daß auch diese über ihre Töchter ein noch ausgedehnteres Verfügungsrecht hatten, als über ihre Söhne. Bekanntlich besaß der Jude einst die Macht, die Eide seiner Töchter für null und nichtig zu erklären, während er dies mit denen seiner Söhne nicht tun konnte. Die Chinesen halten sich streng an den Spruch: „Wer die Rute scheut, verdirbt sein Kind.“ Die größte Liebe zu ihren Kindern hindert die Eltern nicht, dieselben unbarmherzig zu züchtigen. Stirbt ein Kind an der erlittenen Strafe, so werden die Eltern nicht zur Verantwortung gezogen! Unter der Flußbevölkerung ereignet es sich oft, daß aufgebrachte Mütter ihre schlimmen Kinder ins Wasser werfen und, wenn dieselben sich an die Boote klammern, sie wütend zurückstoßen, bis sie ertrinken! In den niedrigeren Schichten der Bevölkerung kommt es auch vor, daß sogar erwachsene Männer von ihren Vätern und mehr als dreißigjährige Töchter von ihren bejahrten
Müttern geprügelt werden.
Die Chinesen halten die Bestrafung ihrer Kinder . . . für eine wichtige Pflicht. Daher rührt es, daß selbst den Söhnen vornehmer Bürger zuweilen zu Hause Fesseln angelegt werden, wenn sie spielsüchtig sind oder anderen lasterhaften Neigungen fröhnen“ . . . Andere Väter ziehen es vor, ihre ungehorsamen Söhne in ein öffentliches Gefängnis sperren zu lassen. Die jungen Leute werden dann gewöhnlich mit Ketten an große Steine gebunden und tagsüber an den Haupttoren des Kerkerhauses aufgestellt.
Viel strenger werden die Kinder bestraft, die ihre Eltern schlagen. Bekanntlich schrieb auch das mosaische Gesetz vor, daß Kinder, die ihre Eltern schlagen oder beschimpfen, getötet werden sollen.“ Katscher zitiert dann Fälle, wo gegen solche mit den grausamsten Strafen verfahren wurde und nicht nur gegen sie allein, sondern auch
gegen ihre Verwandten, das Oberhaupt ihres Geschlechts, die Beamten des Bezirkes, Nachbarn, die die Anzeige unterlassen hatten, die Mutter der mitschuldigen Frau, weil sie ihre Tochter so erzogen habe,
die Studierenden des betreffenden Bezirks, und derlei Wahnsinn mehr.
[5] Diese gewundene Argumentation des Meng Tse ist ganz augenscheinlich ein Versuch desselben, einen, mit dem eigentlichen chinesischen Denken und Fühlen unvereinbaren, aber doch tatsächlich nicht wegzuleugnenden Zustand sich und seinen Lesern irgendwie plausibel zu machen, und spricht daher noch besonders für die Richtigkeit unserer Auffassung.
