Bismarck und der Liberalismus.
So blieb die Situation, bis nach erfolgter Gründung des Deutschen Reiches „die Weltanschauung des Liberalismus siegreich durchdrang und die Befreiung der Schule vom Joch des Klerikalismus erzwang“. — sagt die vulgäre Geschichtsklitterung. In Wirklichkeit sahen die Dinge etwas anders aus. Wenn der „Sieg des liberalen Gedankens“ die Schule hätte befreien können, so hätte das schon vor der Reichsgründung geschehen sein müssen, wo während der sechziger Jahre jener Geist viel stärker und kampfesfreudiger herrschte, aber von Bismarck brutal vergewaltigt wurde, als später nach seiner Spaltung in Freisinnige und Nationalliberale und der politischen Kastration des letzteren (überwiegenden) Teils durch Bismarcks geschickte Politik. Um die Entwicklung richtig zu verstehen, muß man die Bismarcksche große Politik etwas genauer betrachten:
Bismarcks großes imperialistisches Ziel war, die mittel- und süddeutschen Staaten in die Gefolgschaft des von ihm geleiteten Preußen zu bringen und zu diesem Zwecke ein unter preußischer Leitung stehendes Deutsches Reich zu gründen. Wie er zu diesem Ende die Kriege von 1866 und 1870/71 entfesselte, um durch ersteren die traditionellen Führer Deutschlands, die Habsburger, aus dem „Deutschen Bund“ herauszudrängen, durch letzteren die deutschen Kleinstaaten „durch Blut und Eisen“ mit Preußen „zusammenzuschweißen“, ist hinlänglich bekannt. Zwischen den süddeutschen Staaten und Preußen stand aber eine starke seelische Scheidewand( die sich auch zwischen Altpreußen und den neu annektierten westlichen Ländern: Hannover, Rheinland und Westfalen, sowie den polnischen Landesteilen im Osten lästig geltend machte): das war deren konfessionelle Zugehörigkeit zum Katholizismus, der seinerseits unter starker Führung des päpstlichen Stuhles stand.
Diese konfessionelle Scheidung war nun besonders gefährlich geworden durch die neuere Kirchenpolitik des Papstes Pius IX: Durch die Einigung Italiens hatte der Papst die Grundlage seiner weltlichen Machtstellung, den Kirchenstaat, verloren. Durch die Siege Preußens über Oesterreich und Frankreich waren die beiden großen führenden Staaten Mitteleuropas, treue Kinder des katholischen Glaubens, in die zweite Reihe gedrängt, die katholischen süd- und westdeutschen Staaten unter preußische Führung gekommen und das neue Deutschland als eine protestantische Kaisermacht führendes europäisches Reich geworden. Jetzt galt es für ihn, desto nachdrücklicher die geistige Suprematie der Welt zu wahren. Diesem Zwecke diente die sorgfältig vorbereitete Infallibilitätserklärung durch das Vatikanische Konzil vom 18. Juli 1870, welche dem Papst das „dogma divinitus revelatum“ zuspricht, „cum ex cathedra loquitur, i. e . . . . . doctrinam de fide vel moribus definit“. Diese fast gottgleiche Herrschaft über die Geister der ganzen katholischen Welt war für den Staat — und besonders für einen protestantischen — eine gefährliche Waffe: „Päpstliche Infallibilität und staatliche Souveränität waren sich ausschließende Begriffe“, sagt Lamprecht („Deutsche Geschichte“ XI, 2. Berlin, Weidmann, 1909, S.652). Der Staat drohte damit für alle Katholiken wieder eine der Kirche untergeordnete Institution zu werden. Ein — sicherlich durch Bismarck veranlaßter — Vorstoß des badischen Ministerpräsidenten vom 9. April 1869, die Großmächte zu einer gemeinsamen Stellungnahme dagegen zu bringen, scheiterte an der (aus politischen Gründen verständlichen) Ablehnung Oesterreichs und Frankreichs. Die deutschen Bischöfe protestierten zwar, wie ihnen Bismarck wohl hatte nahelegen lassen, und verließen das Konzil; krochen aber nachträglich, als die Infallibilität mit 533 gegen
2 Stimmen beschlossen war, in einem Fuldaer gemeinsamen Hirtenbrief völlig zu Kreuze. Durch Vorgehen des Heidelberger Professor Winscheid und des Münchener Professors Döllinger suchte Bismarck — der sehr geschickt sich und Preußen immer im Hintergrunde hielt — nun die Bildung „altkatholischer“, von Rom unabhängiger Gemeinden mit einem eigenen deutschen Bischof in die Wege zu leiten, d. h. eine nationaldeutsche katholische Landeskirche zu schaffen; aber diese Aktion ergab ein gewaltiges Fiasko: Der Papst bzw. die papsttreuen Bischöfe erklärten die „altkatholischen“ Taufen und Eheschließungen als null und nichtig, die neuen preußischen Landesteile, sowie namentlich der katholische Nordosten, verhielten sich ablehnend und auf dem Höhepunkte der Bewegung hatte sie ganze 50 000 Anhänger zu verzeichnen, d. h. 3 Prozent der deutschen Katholiken! „Unter diesen Umständen sah sich der Staat in dem Kampfe gegen den Klerikalismus von den kirchlichen und religiösen Geistes mächten der Nation verlassen; nur die geistigen Kräfte des politischen Liberalismus — (schon nicht mehr des prinzipienbewußten Demokratismus!) — . . . . konnten für ihn in Betracht kommen“ (Lamprecht, a. a. O. S. 657). Aufnehmen mußte der Staat den Kampf; denn „schon hatte die jesuitisch-papale Bewegung in Deutschland umfassend mobil gemacht“. Vor allem hatte unter Führung des vormaligen hannoverschen Ministers und Kammerpräsidenten, Oberappellationsrat Windthorst, der durch seine erfolglosen Verhandlungen mit Bismarck über den Welfenfonds usw. politisch vergrämt gegen Preußen war, sich die gesamte deutsche Katholikenschaft zu einer besonderen Reichstagspartei zusammengeschlossen, die — sehr geschickt — ein ganz farbloses Programm aufgestellt und sich auch den ganz farblosen Namen „Zentrum“, lediglich nach ihrem Sitz im Reichstag, gegeben hatte, aber mit 1½ von 5 Millionen Stimmen und einem Viertel aller Abgeordneten ein ausschlaggebender Faktor des Parlamentes geworden war. Auf die Auflösung der (seit 1841 bestehenden) katholischen Abteilung im Kultusministerium und Abberufung der Gesandtschaft am päpstlichen Stuhl quittierten die deutschen Bischöfe mit einem einmütigen Protest an den Kaiser und predigten allenthalben von den Kanzeln gegen die regierungsseitigen Anfeindungen der Kirche. Es erfolgte der berüchtigte „Kanzelparagraph“ (den Bismarck wieder sehr geschickt von Bayern aus beantragen ließ!) und den Gemeinden wurde freies eigenes Wahlrecht zur Einsetzung der daraufhin abgesetzten und inhaftierten Geistlichen erteilt. Aber keine einzige Gemeinde machte Gebrauch davon und 1879 standen 1400 Kanzeln im preußischen Staat leer und von 12 Bistümern waren nur noch
4 besetzt. Als einziger einigermaßen wirksamer Schlag ergab sich: 1. die Zivilehe und 2. die Trennung von Kirche und Schule. Der reaktionäre preußische Junker „bekehrte sich“ zur Weltanschauung des Liberalismus und schuf die beiden Gesetze, durch welche die Schule der kirchlichen Aufsicht und Beeinflussung entzogen und die Eheschließung zu einer rein staatlichen Angelegenheit gemacht wurde. Das Schulaufsichtsgesetz vom 14. Dezember 1871 fand — selbstverständlich — im Schoße der Regierung selbst den heftigsten Widerstand des ja ganz religiös reaktionären Kultusministers Mühler. Die Folge war, daß dieser seine Entlassung nehmen mußte und an seine Stelle am 22. Juli 1872 der liberale Geh. Oberjustizrat Falk trat. Das neue Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 lautet:
„§ 1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landesteilen entgegenstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten dem Staate zu. Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden im Auftrage des Staates.
§ 2. Die Ernennung der Lokal- und Kreis-Schulinspektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt dem Staate allein.“
Der eintretende Wandel der Schulpolitik war also wiederum reiner Ausfluß der Machtpolitik. Sehr treffend sagt Friedrich Wüssing in seiner „Geschichte des Deutschen Volkes vom Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart“ (Berlin, E. Laub‘sche Verlagsbuchhandlung G.m.b.H., IV. Aufl., S. 191): „Einstmale war dem reaktionären Staat die reaktionäre Kirche im Kampfe gegen den Liberalismus förderlich, jetzt wäre ihm mehr Fortschritt in den Entscheidungsjahren nach 1848 von Vorteil gewesen. — Aber der Liberalismus war ja trotz seiner Unterdrückung gewachsen, und der Staat konnte ihn auch heute noch als willkommenes Mittel benutzen. Aus Taktik, nicht aus verwandter Ideenrichtung erfüllte Bismarck jetzt die alten liberalen Forderungen der Zivilehe und der staatlichen Aufsicht über die Elementarschulen.“
Wie wenig ihm dabei an dem Wohl der Schule selbst gelegen war, geht vielleicht aus nichts besser hervor, als aus der Art, wie die Schulinspektion nunmehr geregelt wurde. Es wurden weltliche Kreisschulinspektoren ernannt für:
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evangelische Provinzen: Brandenburg 1 Pommern 1 Sachsen 2 Schleswig-Holstein 2 Hessen-Nassau 2 Hannover — |
katholische Provinzen: Ostpreußen 16 Westpreußen 17 Posen 23 Schlesien 33 Westfalen 25 Rheinland 48 |
Die Lokalinspektion wurde den meisten katholischen Geistlichen auch abgenommen, an deren Stelle aber nun nicht etwa Lehrer und ähnliche nach ihren Fachkenntnissen dazu geeignete Personen gesetzt, sondern — Gutsbesitzer, Oberförster, Leutnants, Bürgermeister, Rendanten und dergleichen „politisch zuverlässige Personen“ (Clausnitzer, S. 268). Wo wirklich einmal ein Pädagoge eine solche Stellung erhielt, wurde er sorgfältig aus Kreisen akademisch gebildeter Lehrer gewählt, — nicht etwa, weil für diese Funktion, die andernorts Gutsbesitzer und Förster ausüben konnten, akademische Vorbildung nötig erschienen wäre, sondern offenbar aus der Erwägung heraus, daß Personen mit akademischer Bildung politisch mehr oder weniger als rechtsstehend anzusehen waren, während die Kreise aus dem nicht akademischen Lehrerstand allerdings zumeist dem oben mißliebigen „Fortschritt“ angehörten.
